Normen

Einführung von Energieausweisen mit der EnEV 2007

  • 2007-10-01 - Stufe 1: "Inkrafttreten der EnEV 2007"

Öffentlich-rechtlicher Nachweis von Sonderbauten

Die Bauämter fordern für verschiedenen Gebäudetypen einen öffentlich-rechtlichen Nachweis nach DIN 4108 Anhang D.
Gemäß dieser DIN-Norm ist der öffentlich rechtliche Nachweis jedoch nur zur Überschlagsberechnung und zur Vorplanung zu verwenden.

Praxis
In diesem konkreten Fall handelt es sich um Sonderbauten, wie beispielsweise Büro- oder Krankenhäuser.

Frage
Ist das Verfahren nach DIN 4108 Anhang D für den öffentlich-rechtlichen Nachweis auch bei den genannten Sonderbauten (Büros oder Krankenhäuser) anzuwenden ?

Antwort
Die Berechnungsverfahren für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind im Anhang D der DIN V 4108 Teil 6 Ausgabe Nov 2000 beschrieben.
Dabei stehen zwei Verfahren zur Auswahl:

Wärmeabgebende Umfassungsflächen

Die Energieeinsparverordnung EnEV verweist im Anhang 1, Nr 1.3.1 auf die DIN ISO 13789: 1999-10: Die Hüllflächen für Wände, Dächer etc., die eigentlich messbare Dicken aufweisen, werden in dieser Norm als unendlich dünne Schicht auf der Außenseite des Gebäudes projiziert. Beim unteren Gebäudeabschluss wird die obere Grenzfläche, d.h. die Innenseite des Gebäudes, als Systemgrenze angenommen. Somit sind wohl Rohre, die im Estrich solcher Bauteile liegen nicht als "im beheizten Bereich" anzusehen.

Praxis
Aus der Sicht des Fragestellers ergibt sich in der Praxis dieses "Problem" bei Kellerwohnungen und auch bei Kellerdecken, falls das Kellergeschoß nicht beheizt wird. Im vorliegenden Fall liegt ein Teil der Heizungsrohre und des TWW-Systems im unbeheizten Bereich.

Rohr-/Reetdach als Wärmedämmschicht

Die Energieeinsparverordnung EnEV begrenzt auch den Transmissions-Wärmeverlust durch die Außenhülle der Gebäude. Dazu gehört auch das Dach. Für die Begrenzung der Wärmeverluste spielen die Eigenschaften der Wärmedämmschicht eine besondere Rolle.

Praxis
Im vorliegenden konkreten Fall handelt es sich um ein Rohrdach, bzw. ein Reetdach.

Nachweis für ungedämmte Bodenplatte

Für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen schrieb die Wärmeschutzverordnung für die Grundflächen maximale Wärmedurchgangswerte vor. Die Energieeinsparverordnung erlaubt einen Temperatur-Reduktionsfaktor für die Berechnung der maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten für Bodenplatten in niedrig beheizten Räumen einzusetzen.

Praxis
Es handelt sich hier um ein Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen - eine Kfz-Werkstatt - mit einer ungedämmten Bodenplatte.

Frage
Ist für den Nachweis nach EnEV der U-Wert der Gründung nur mit dem Temperatur-Reduktionsfaktor Fx abzumindern oder sind andere Vergünstigungen möglich?

Nachrüstung oberster Geschossdecken

In einem bestehenden Gebäude wird der Dachraum nur als Abstellraum genutzt. Wie gelten hier die Anforderungen der EnEV zur Nachrüstung bestehender Gebäude?

EnEV 2002
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt im § 9 Absatz (3) wie folgt vor: „Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²?K) nicht überschreitet.“

Praxis
Wie wird beispielsweise im Sinne der EnEV eine Geschossdecke zu einem Dachraum – der zum Wäschetrockenen, oder auch nur als Abstellraum genutzt wird – eingestuft? Zum Zwecke der genannten Nutzung kann die Rohbetondecke (oder die einfachen Holzbohlen bei einer Balkendecke) betreten werden.

Luftwechselraten in Schulen

Für die Berechungen gemäß EnEV sind beispielsweise für den Lüftungswärmebedarf bestimmte Luftwechselzahlen vorgegeben.

Praxis
In Schulen ist der erforderliche Luftwechsel aufgrund der hohen Personenbelastung deutlich höher als in den EnEV-Berechnungsvorgaben vorgesehen.

Frage
Berücksichtigt die EnEV bezüglich des Luftwechsels nur das Gebäude ohne die tatsächliche Nutzung in Betracht zu ziehen?

LEG-Berechnung in Hessen

Zu der Zeit, als die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) noch galt, war in Hessen das Berechnungsverfahren gemäß dem Leitfaden "(Heiz-) Energie im Hochbau" (LEG) des Landes Hessen als Wärmeschutznachweis zugelassen.

Praxis
Ein Einfamilienhaus wird geplant auf einem Grundstück, für das der ab Juli gültige Bebauungsplan eine energetische Vorgabe vorsieht. Das Haus darf laut diesem Bebauungs-Plan einen Wert von 70 kWh/(m²a), berechnet nach dem Leitfaden "(Heiz-)Energie im Hochbau" (LEG) des Landes Hessen - nicht überschreiten.

EnEV
Seit Februar 2002 ist die neue EnEV in Kraft und rechtsgültig. Somit dürfte das LEG-Verfahren nicht mehr als Wärmeschutznachweis im Rahmen eines Baugesuches eingereicht werden.

Kleine Anbauten nach EnEV

Für freistehende Gebäude mit geringem Volumen begrenzt die Energieeinsparverordnung die Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile der wärmeabgebenden Umfassungsfläche. Für kleine Anbauten (unter 30 m³) an bestehende Gebäude muss nachgewiesen werden, dass die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden. Die EnEV selbst ist aus der Sicht des Fragenden in diesem Fall nicht eindeutig.

Praxis
In diesem Fall handelt es sich um einen Anbau an ein bestehendes Gebäude.

Beheiztes Bauvolumen: Der Anbau umfasst ein Volumen von 191 Kubikmeter (m³) davon sind allerdings nur 98 m³ beheizt. Das Volumen des Anbaus beträgt somit weniger als 50 Prozent des bereits vorhandenen Volumens.

Festlegung der Hüllfläche

Die Festlegung der wärmeabgebenden Hüllfläche (A) eines Gebäudes ist normativ aus Sicht des Fragestellers nicht eindeutig geregelt.

Praxis
Treppenhäuser reichen oft bis ins Dachgeschoss bzw. bis ins Kellergeschoss und ihre Beheizung - dauernd über 19°C - ist oft unklar.
Im Falle eines niedrig beheizten Treppenhauses ergibt sich eine sehr komplizierte Abwicklung mit unterschiedlichsten Flächen (Türen/ Trennwand/ Treppenhausläufe..) wenn man ...
1. als thermische Hülle die innere Treppenhauswand annimmt.
2. das Treppenhaus innerhalb der thermischen Hülle annimmt.

Frage
1. Welche Vereinfachungen sind zulässig?
2. Wie wird ein niedrig beheiztes Treppenhaus als Pufferraum vergütet?
3. Wie berücksichtigt man die zusätzlichen Flächen der Treppenhauswände zu unbeheiztem Keller und Dachgeschoss?

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