Förderleitlinien

Für die Teilnahme an der Förderung (zu allen drei Teilkonzepten), können im Rahmen der Programmlaufzeit Anträge an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gestellt werden. Erfolgversprechende Vorschläge werden dann in halbjährigen Sitzungen eines Programmlenkungsausschusses beraten.

 

Zieldefinition für die Demonstrationsgebäude des Förderprogramms SolarBau:

  • sinnvolles Ausschöpfen von Wärmeschutzmaßnahmen,
  • Verzicht auf flächendeckende (aktive) Kühlung oder Klimatisierung,
  • hohe Energieeffizienz durch fortschrittliche, angepasste Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung und
  • angepasste Nutzung erneuerbarer Energie.


Fördervoraussetzungen sind u.a. die folgenden Zielwerte:

  • Nutzenergie für Heizung und Warmwasserbereitung
  < 40 kWh/m²a
  • Summe aus Nutzenergie, Wärme und elektrischer Energie für die technische Gebäudeausrüstung
  < 70 kWh/m²a
  • Summe der Primärenergie
  < 100 kWh/m²a
  • Summe der CO2 Emissionen
  < 23 kg/m²a

Die Werte beziehen sich auf die Endenergie. Als Energiebezugsfläche liegt die Nettogrundfläche zugrunde.

Die ausfühliche Beschreibung der Kriterien zur Einbeziehung von Projekten in das Förderkonzept, finden Sie auf der SolarBau Homepage.