Zu der Zeit, als die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) noch galt, war in Hessen das Berechnungsverfahren gemäß dem Leitfaden "(Heiz-) Energie im Hochbau" (LEG) des Landes Hessen als Wärmeschutznachweis zugelassen.
Praxis
Ein Einfamilienhaus wird geplant auf einem Grundstück, für das der ab Juli gültige Bebauungsplan eine energetische Vorgabe vorsieht. Das Haus darf laut diesem Bebauungs-Plan einen Wert von 70 kWh/(m²a), berechnet nach dem Leitfaden "(Heiz-)Energie im Hochbau" (LEG) des Landes Hessen - nicht überschreiten.
EnEV
Seit Februar 2002 ist die neue EnEV in Kraft und rechtsgültig. Somit dürfte das LEG-Verfahren nicht mehr als Wärmeschutznachweis im Rahmen eines Baugesuches eingereicht werden.
Frage
Sind solche energetischen Vorgaben in einem Bebauungsplan überhaupt rechtlich zugelassen? Ist eine solche Vorgabe auch durch § 9 (1) Nr. 24 BauGB abgedeckt ? Oder dürfen solche Vorgaben nur privatrechtlich, also durch Verkauf der Grundstücke (Gemeinde muss Eigentümer sein), umgesetzt werden? Wie soll man diesen Fall verfahren? Muss man schlimmstenfalls zwei Nachweise führen?
Antwort
Im entsprechenden Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 24. April 2002 zum Vollzug der Energieeinsparverordnung in Hessen ist die alternative Berechnungsmöglichkeit mit Hilfe des Leitfadens "Energie im Hochbau" nicht mehr vorgesehen.
Die Frage, ob die Festsetzung von Grenzwerten für Energiekennzahlen im Bebauungsplan auf der Grundlage von § 9 (1) Nr. 24 BauGB zulässig ist, ist meines Wissens streitig. Möglich ist hingegen die Festsetzung von energetischen Auflagen in privatrechtlichen Kaufverträgen.
Wie bemerkt, kann es im schlimmsten Fall zu der Anfertigungspflicht von zwei Nachweisen kommen. Da dies nicht der Sinn von umweltpolitischen Auflagen sein kann, rate ich das Gespräch mit der zuständigen Gemeinde zu suchen. Es kann nur im Interesse der Gemeinde sein, die Auflagen so einfach wie möglich zu gestalten.
Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Michael Brieden-Segler
e&u energiebüro GmbH
Bielefeld
www.eu-energiebuero.de