Luftwechselraten in Schulen

Für die Berechungen gemäß EnEV sind beispielsweise für den Lüftungswärmebedarf bestimmte Luftwechselzahlen vorgegeben.

Praxis
In Schulen ist der erforderliche Luftwechsel aufgrund der hohen Personenbelastung deutlich höher als in den EnEV-Berechnungsvorgaben vorgesehen.

Frage
Berücksichtigt die EnEV bezüglich des Luftwechsels nur das Gebäude ohne die tatsächliche Nutzung in Betracht zu ziehen?

Antwort
Die EnEV soll dafür sorgen, dass der Standard aller Neubauten im Geltungsbereich bezüglich Primärenergiebedarf in etwa gleich ist.

Dementsprechend ist nicht die tatsächliche Nutzung eines Gebäudes, sondern eine "fiktive" Standardnutzung zur Berechnung von Qh und somit Qp anzusetzen. Dazu gehört neben der Luftwechselrate auch die Innentemperatur, der Warmwasserbedarf bei Wohngebäuden, interne Wärmegewinne sowie die weiteren, in Tabelle D. 3 der DIN 4108-6:2000-11 angegebenen Randbedingungen. Die tatsächliche Nutzung kann von diesen Annahmen erheblich abweichen. Für die Nachweise gemäß EnEV ist dies jedoch nicht relevant.

Links
www.bhks.de
BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V., Bonn.

Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Andreas Obermüller
Lieb Obermüller & Partner
Ingenieure für Bauwesen
München
www.lop.de



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