Luftdichtheit (2011)
Für Neubauten schreibt die Energieeinsparverordnung vor, dass die zu errichtenden Gebäude "so auszuführen (sind), dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.". Auch im Gebäudebestand können Leckagen in der Außenhülle die Energieeffizienz negativ beeinflussen und gegebenenfalls zu Bauschäden und Schimmelbefall führen. Um im Neu- wie auch im Altbau solche Schwachstellen ausfindig zu machen, kann ein Blower-Door-Test durchgeführt werden.
Für die Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes wird ein Ventilator luftdicht in eine Öffnung eingebaut. Bei Ventilatorbetrieb und geschlossenen Fenstern und Türen kann im Gebäude eine Druckdifferenz (Unter- und Überdruck) zur Außenluft erzeugt werden. Die Höhe der Druckdifferenz ist über die Ventilatordrehzahl einstellbar. Besonders umfangreich gestaltet sich diese Messung in großen, denkmalgeschützten Gebäuden.
Das ZUB hat in Kooperation mit den Ingenieubüro n50 im Mittelbau und dem Südwestflügel des Fuldaer Stadtschlosses einen Blower-Door-Test durchgeführt und die Gebäudehülle auf Luftdurchlässigkeit und Leckagen hin untersucht. Besonders die sensiblen Bauteil-Oberflächen des barocken Gebäudes stellten eine Herausforderung dar, Beschädigungen hätten zu hohen Folgekosten für eine denkmalgerechte Renovierung führen können. Aufgrund des großen beheizten Innenvolumens war ein erhöhter technischer Aufwand notwendig.
Abb. 1 - Stadtschloss Fulda. Abb. 2 - Messaufbau mit 7 Ventilatoren. |