Normen

Erneuerung der Dachhaut von Steildächern

Für die Erneuerung der Dachhaut von Steildächern gilt gemäß Energieeinspar-Verordnung EnEV der Anhang 3, Absatz 4.1 - Steildächer.

Praxis
Ein Neubau soll als Anbau an ein bestehendes Haus mit Steildach errichtet werden. Aus optischen Gründen sollen die gleichen, neuen Dachziegeln des Anbaus auch auf dem Altbau angeordnet werden. Lattung, Konterlattung und Unterspannbahn vom Altbau sollen und brauchen nicht erneuert werden. Somit ist die vorhandene Zwischensparrendämmung nicht direkt zugänglich. Die Ausführung einer Aufdach-dämmung wäre problematisch, da damit das Dach/Traufe optisch angehoben würde.

Energiekennwert-Anzeige bei öffentlichen Gebäuden

Auf europäischer Ebene laufen seit Jahren Bestrebungen und Empfehlungen zur europaweiten Kennzeichnung der Energiekennzahlen von Gebäuden.

Praxis
Während des Lehrgangs zum Gebäude-Energieberater 2002 (Universität Kassel / bei Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser), an dem der Fragende teilgenommen hatte, wurde eine Initiative der EU erwähnt, die darauf abzielte im Eingangsbereich von öffentlichen Gebäuden Energiekennwerte anzuzeigen.

Frage
Welche nähere Informationen sind verfügbar und wer sind die Ansprechpartner?

Berücksichtigung Mindestwärmeschutz

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bezieht sich auch auf geltende Normen und verlangt die Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik. Den Mindestwärmeschutz der wärmeabgebenden Außenhülle von Gebäuden regelt die DIN-Norm 4108-2: 2001-03 und die baurechtlich eingeführte DIN 4108 T2 (1981). Gelegentlich kommt es vor, dass vom Bauherrn ausdrücklich eine Unterschreitung der EnEV-Anforderungen gewünscht wird. Wie gestaltet sich in diesem Fall die Haftung des Architekten / Planers?

Praxis
Bauvorhaben: Bei einer Baumaßnahme soll eine bestehende alte Scheune zu einem Wohnhaus mit mehreren Mieteinheiten umgenutzt werden. Es ist angedacht, diese Mieteinheiten zu einem späteren Zeitpunkt in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Konstruktion: Die Fassade bzw. Außenwand besteht aus Ziegelmauerwerk, das eine Mindestdicke von 50 cm Dicke aufweist. Diese Fassade steht unter Denkmalschutz.

Anbauten von 30 bis 100m³ nach EnEV

Die Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens um zusammenhängend mindestens 30 Kubikmeter muss die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) Abschnitt 2 "Zu errichtende Gebäude", § 3 "Gebäude mit normalen Innentemperaturen" erfüllen.

Für Gebäudevolumen unter 100 Kubikmeter stellt die EnEV im § 7 "Gebäude mit geringem Volumen" Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile. Sie dürfen die Werte in Anhang 3 Tabelle 1 nicht überschreiten.

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