Recht

Einführung von Energieausweisen mit der EnEV 2007

  • 2007-10-01 - Stufe 1: "Inkrafttreten der EnEV 2007"

Rohr-/Reetdach als Wärmedämmschicht

Die Energieeinsparverordnung EnEV begrenzt auch den Transmissions-Wärmeverlust durch die Außenhülle der Gebäude. Dazu gehört auch das Dach. Für die Begrenzung der Wärmeverluste spielen die Eigenschaften der Wärmedämmschicht eine besondere Rolle.

Praxis
Im vorliegenden konkreten Fall handelt es sich um ein Rohrdach, bzw. ein Reetdach.

Nachweis der Luftdichtheit bei Wohnsiedlungen

Voraussetzung für die Anrechnung der Wärmerückgewinnung einer mechanisch betriebenen Lüftungsanlage im Rahmen der Energieeinsparverordnung EnEV ist der Nachweis der Luftdichtheit des Gebäudes.

Praxis
Die Fragesteller führen seit ca. zehn Jahren Luftdichtigkeitstests durch und haben die Erfahrung gemacht, dass der überwiegende Teil der Undichtigkeiten bei Häusern oder Wohnungen eines Bauvorhabens systematisch auftritt und die Häuser bzw. Wohnungen gleichen Typs eines Bauvorhaben nahezu gleiche Messwerte bei der Luftdichtheitsprüfung aufweisen.

Nachrüstung Heizungsanlagen im Baubestand

Ein Bauherr hatte bei seinem Einzug in sein Haus im Juni 1979 die Heizungsanlage in Betrieb genommen. Ihm wurde bis vor einem Jahr vom Bezirksschornsteinfegermeister bei der Emissionsmessung mitgeteilt, dass seine Heizungsanlage bis Oktober 2004 auszutauschen sei.

EnEV
Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 9, Abschnitt 3, sind Anlagen, die vor dem 1. Okt. 1978 eingebaut wurden, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb zu nehmen.

Frage
1. Ist der Austauschtermin Okt. 2004 gesetzeskonform?

2. Stimmt es, dass die Forderung der EnEV - Heizungsanlagen die älter
als 1978 sind auszutauschen - in diesem Fall nicht zutrifft?

LEG-Berechnung in Hessen

Zu der Zeit, als die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) noch galt, war in Hessen das Berechnungsverfahren gemäß dem Leitfaden "(Heiz-) Energie im Hochbau" (LEG) des Landes Hessen als Wärmeschutznachweis zugelassen.

Praxis
Ein Einfamilienhaus wird geplant auf einem Grundstück, für das der ab Juli gültige Bebauungsplan eine energetische Vorgabe vorsieht. Das Haus darf laut diesem Bebauungs-Plan einen Wert von 70 kWh/(m²a), berechnet nach dem Leitfaden "(Heiz-)Energie im Hochbau" (LEG) des Landes Hessen - nicht überschreiten.

EnEV
Seit Februar 2002 ist die neue EnEV in Kraft und rechtsgültig. Somit dürfte das LEG-Verfahren nicht mehr als Wärmeschutznachweis im Rahmen eines Baugesuches eingereicht werden.

Erforderliche Nachweise

Nicht selten sind Bauwerke in der Vergangenheit ohne die erforderliche Baugenehmigung ("formell illegal") errichtet worden. In diesen Fällen ist den jeweiligen Eigentümern dringend zu empfehlen, durch die Einholung einer Baugenehmigung nachträglich für rechtmäßige Zustände zu sorgen. Im Rahmen solcher nachträglicher Legalisierungen stellt sich die Frage, ob auch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten sind, ggf. mit der Möglichkeit von Befreiungen gemäß § 17 EnEV.

Elektrische Speicherheizung

Die Energieeinsparverordnung EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf von Gebäuden. Dies schließt auch die Berücksichtigung der Anlage für die Raumheizung und Trinkwasser-Erwärmung mit ein. Der Beitrag des Heizungssystems wird durch die Aufwandszahl für die entsprechende Anlage definiert, bzw. in der Berechnung für den Primärenergiebedarf mit berücksichtigt.

Praxis
Im vorliegenden konkreten Fall handelt es sich um eine elektrische Speicherheizung, die auch aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekten empfohlen wurde.

Frage
1. Welche Möglichkeiten der Abminderung der Aufwandszahl gibt es für elektrische Speicherheizungen?

2. Gibt es Hersteller, die eine abweichende Beurteilung ihrer Produkte erwirkt haben?

3. Sind Beispiele für eine "Befreiung" unter gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekten bekannt?

Berücksichtigung Mindestwärmeschutz

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bezieht sich auch auf geltende Normen und verlangt die Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik. Den Mindestwärmeschutz der wärmeabgebenden Außenhülle von Gebäuden regelt die DIN-Norm 4108-2: 2001-03 und die baurechtlich eingeführte DIN 4108 T2 (1981). Gelegentlich kommt es vor, dass vom Bauherrn ausdrücklich eine Unterschreitung der EnEV-Anforderungen gewünscht wird. Wie gestaltet sich in diesem Fall die Haftung des Architekten / Planers?

Praxis
Bauvorhaben: Bei einer Baumaßnahme soll eine bestehende alte Scheune zu einem Wohnhaus mit mehreren Mieteinheiten umgenutzt werden. Es ist angedacht, diese Mieteinheiten zu einem späteren Zeitpunkt in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Konstruktion: Die Fassade bzw. Außenwand besteht aus Ziegelmauerwerk, das eine Mindestdicke von 50 cm Dicke aufweist. Diese Fassade steht unter Denkmalschutz.

Anbauten von 30 bis 100m³ nach EnEV

Die Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens um zusammenhängend mindestens 30 Kubikmeter muss die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) Abschnitt 2 "Zu errichtende Gebäude", § 3 "Gebäude mit normalen Innentemperaturen" erfüllen.

Für Gebäudevolumen unter 100 Kubikmeter stellt die EnEV im § 7 "Gebäude mit geringem Volumen" Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile. Sie dürfen die Werte in Anhang 3 Tabelle 1 nicht überschreiten.

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