Wärmeabgebende Umfassungsflächen

Die Energieeinsparverordnung EnEV verweist im Anhang 1, Nr 1.3.1 auf die DIN ISO 13789: 1999-10: Die Hüllflächen für Wände, Dächer etc., die eigentlich messbare Dicken aufweisen, werden in dieser Norm als unendlich dünne Schicht auf der Außenseite des Gebäudes projiziert. Beim unteren Gebäudeabschluss wird die obere Grenzfläche, d.h. die Innenseite des Gebäudes, als Systemgrenze angenommen. Somit sind wohl Rohre, die im Estrich solcher Bauteile liegen nicht als "im beheizten Bereich" anzusehen.

Praxis
Aus der Sicht des Fragestellers ergibt sich in der Praxis dieses "Problem" bei Kellerwohnungen und auch bei Kellerdecken, falls das Kellergeschoß nicht beheizt wird. Im vorliegenden Fall liegt ein Teil der Heizungsrohre und des TWW-Systems im unbeheizten Bereich.

Frage
Gibt es Regelungen, bzw. Erleichterungen, die es mir ermöglichen, solche Rohre als "im beheizten Bereich liegend" anzusehen, beispielsweise bei Kellerdecken zusätzliche Dämmung unterhalb der Kellerdecke bzw. bei Bodenplatten zusätzliche Dämmung zwischen Unterkante Rohr und Oberkante Bodenplatte? Oder können diese Rohre als "im beheizten Bereich" angesehen werden?

Antwort
Die Beschreibung der Berechnungsweise nach DIN EN ISO 13789 ist vom Fragesteller korrekt wieder gegeben.

Die Regelung, dass bei Kellerdecken/Kellerböden als Systemgrenze die Oberkante des Bauteils genommen wird, ist allerdings nicht neu. Bereits die Wärmeschutzverordnung hatte diese Regelung explizit im Anhang 1 formuliert.

Verstehen kann man diese Regelung nur unter historischen Aspekten. Bei Kellerdecken/Kellerböden befand sich früher die Wärmedämmung immer auf der raumzugewandten Seite. Davon kann heute nicht mehr unbedingt ausgegangen werden. Trotzdem hat man diese Regelung beibehalten.

Bei der Beurteilung der gestellten Frage, ob die unter der Oberkante der Kellerdecke liegenden Verteilungsrohre der Versorgungstechnik als "im beheizten Bereich liegend" angesehen werden müssen, würde ich zwischen der geometrischen Grenze des beheizten Volumens und der bauphysikalischen Grenze unterscheiden. Die DIN EN ISO 13789 trifft Regelungen zur geometrischen Abgrenzung des beheizten Volumens.

Dem gegenüber würde ich zur Festlegung, ob die Verteilungsrohre als im beheizten Bereich liegend anzusehen sind, die bauphysikalische Begrenzung als entscheidend ansehen, da die Rohre im allgemeinen komplett oder zum überwiegenden Teil oberhalb der Dämmebene der Decke liegen.

Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Ernst Merkschien
e&u energiebüro GmbH
Bielefeld
www.eu-energiebuero.de



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