Die Festlegung der wärmeabgebenden Hüllfläche (A) eines Gebäudes ist normativ aus Sicht des Fragestellers nicht eindeutig geregelt.
Praxis
Treppenhäuser reichen oft bis ins Dachgeschoss bzw. bis ins Kellergeschoss und ihre Beheizung - dauernd über 19°C - ist oft unklar.
Im Falle eines niedrig beheizten Treppenhauses ergibt sich eine sehr komplizierte Abwicklung mit unterschiedlichsten Flächen (Türen/ Trennwand/ Treppenhausläufe..) wenn man ...
1. als thermische Hülle die innere Treppenhauswand annimmt.
2. das Treppenhaus innerhalb der thermischen Hülle annimmt.
Frage
1. Welche Vereinfachungen sind zulässig?
2. Wie wird ein niedrig beheiztes Treppenhaus als Pufferraum vergütet?
3. Wie berücksichtigt man die zusätzlichen Flächen der Treppenhauswände zu unbeheiztem Keller und Dachgeschoss?
Antwort
Die Berücksichtigung eines Treppenhauses ist auf zweierlei Art und Weise möglich.
1. Das Treppenhaus wird als beheizt betrachtet:
Die wärmeübertragende Hüllfläche (A in m²) ist somit die Außenfläche des Gebäudes, wobei das Volumen des Treppenhauses als beheiztes Volumen mit aufzunehmen ist – Ve (beheiztes Volumen in m³) - und in die Kenngröße A/Ve einfließt. Diese Betrachtung trägt dem Umstand Rechnung, dass oftmals die Wärmedämmebene um das Treppenhaus herumgeführt wird. Die energetische Situation des Gebäudes wird über diese Betrachtung am besten beschrieben und weist darüber hinaus die einfachere Betrachtung der Geometrie auf.
2. Das Treppenhaus wird als niedrig beheizter Raum betrachtet:
Wird diese Option gewählt, so sind alle Trennflächen zu dem niedrig beheizten Bereich heranzuziehen und gemäß DIN V4108-6, Tabelle 3 entsprechende Temperaturkorrekturfaktoren in Ansatz zu bringen.
Die Wahl dieses Ansatzes bedeutet natürlich einen erhöhten Aufwand bei Flächen- und Volumenermittlung. Je nach Fall kann es erforderlich sein, entsprechende Innenbauteile zu dämmen, beispielsweise Innenwände zum Treppenhaus oder Keller-Innenwände. Darüber hinaus wird diese Betrachtung in der Regel insgesamt zu ungünstigeren Ergebnissen kommen, das heißt zu schlechteren A/Ve- Verhältnissen und damit verschärften Anforderungen.
Fazit: In den meisten Fällen ist es sinnvoll, das Treppenhaus in die beheizte Hülle mit einzubeziehen.
Literatur: Wärmeschutz bei Gebäuden.
Broschüre zur Wärmeschutzverordnung. BMWI 1994.
Autor der Antwort
Herr Dr.-Ing. Anton Maas
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel
Fachbereich Architektur, Fachgebiet Bauphysik
www.bpy.uni-kassel.de