Nachweis für ungedämmte Bodenplatte

Für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen schrieb die Wärmeschutzverordnung für die Grundflächen maximale Wärmedurchgangswerte vor. Die Energieeinsparverordnung erlaubt einen Temperatur-Reduktionsfaktor für die Berechnung der maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten für Bodenplatten in niedrig beheizten Räumen einzusetzen.

Praxis
Es handelt sich hier um ein Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen - eine Kfz-Werkstatt - mit einer ungedämmten Bodenplatte.

Frage
Ist für den Nachweis nach EnEV der U-Wert der Gründung nur mit dem Temperatur-Reduktionsfaktor Fx abzumindern oder sind andere Vergünstigungen möglich?

Antwort
In § 4 der EnEV werden Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (12 °C - 19 °C) behandelt. Als Nachweis für diese Gebäude gilt, dass die spezifischen Transmissionswärmeverluste die Höchstwerte der Tabelle 1 im Anhang 2 der EnEV nicht überschreiten dürfen.

Zu diesem Zweck müssen die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Bauteile ermittelt werden. Grundlage hierfür ist die DIN EN 832 (1998-12) bzw. die nationale Umsetzung in der DIN V 4108-6 (2000-11). Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Temperatur-Reduktionsfaktoren aus der DIN V 4108-6, Tabelle 3 (Seite 19) verwendet werden müssen.

Darin werden, in der letzten Spalte der Tabelle 3, Reduktionsfaktoren für Bodenplatten in niedrig beheizten Räumen genannt. Folgende Kriterien müssen bei der Wahl des Faktors berücksichtigt werden:

  • Größe und Umfang der Bodenplatte
  • Wärmedurchgangswiderstand der Bodenplatte

Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Rainer Dirk
Architekt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wärmeschutz
Regensburg

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