Die Energieeinsparverordnung stützt sich in Bezug auf die Anlagentechnik für die Heizung, Lüftung, und Trinkwassererwärmung auf die Vornorm DIN V 4701. Teil 10 behandelt im Anhang C die Kenngrößen von Heizungs-, Lüftungs-, und Trinkwassererwärmungsanlagen mit geringen energetischen Anforderungen (Standardwerte).
Praxis
Ein Kesselhersteller kann ein Diagramm (so wie in der DIN 7401 T 10 Anhang C) veröffentlichen, indem er eine bestimmte Anlage beschreibt, aber anstelle der Standartwerte, seine besseren Wirkungsgrade einsetzt.
Frage
Dürfen Architekten und Planer die EnEV-Berechnungen mit den Herstellerangaben durchführen, oder dürfen sie nur die in der DIN veröffentlichten Kennwerte von Anlagen mit dem Diagramm-Berechnungsverfahren verwenden?
Antwort
Grundsätzlich sieht die DIN V 4701-10 vor, dass bei Anwendung des detaillierten Verfahrens nach Abschnitt 5 auch herstellerspezifische Wert beispielsweise für Wärmeerzeuger verwendet werden können:
"... Die Verwendung von herstellerspezifischen Angaben führt in der Regel zu besseren Werten und sollten - wenn sie vorliegen - immer verwendet werden...."
Quelle: DIN V 4701-102001-02, Anhang C (Normativ): Ermittlung von Kenngrößen von Heizungs-, Lüftungs-, und Trinkwassererwärmungsanlagen mit geringen energetischen Anforderungen (Standardwerte). Beuth-Verlag Berlin, www.enev-normen.de, Seite 103.
Ob die Verwendung von herstellerspezifischen Werten eine Zertifizierung der Werte und in welcher Form voraussetzt, ist nach dem Wissensstand der Expertin noch nicht endgültig geklärt und die Diskussion nicht abgeschlossen.
Allerdings wird auch diskutiert, dass die Hersteller Diagramme für bestimmte Anlagenkonfigurationen unter Verwendung der Messwerte ihres Gerätes (beispielsweise Wirkungsgrad bei Nennleistung des Kessels für Trinkwarmwasser-bereitung) und von Standardansätzen z.B. für die TW- und H-Verteilung berechnen.
Unter der Voraussetzung, dass die Anlagenkonfiguration vollständig bekannt ist und im betrachteten Bauvorhaben auch so umgesetzt werden soll sowie die Messwerte des Gerätes (wie auch immer) zertifiziert sind, könnte dann eine Anwendung durch die Planer erfolgen.
Autor der Antwort
Dipl.-Ing. Runa Hellwig
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Universität Kassel
Fachbereich Architektur
Fachgebiet Technische Gebäudeausrüstung.
www.tga.uni-kassel.de
Links
www.bhks.de
Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik / Technische Gebäudesysteme e.V., BHKS, Bonn.