Auf europäischer Ebene laufen seit Jahren Bestrebungen und Empfehlungen zur europaweiten Kennzeichnung der Energiekennzahlen von Gebäuden.
Praxis
Während des Lehrgangs zum Gebäude-Energieberater 2002 (Universität Kassel / bei Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser), an dem der Fragende teilgenommen hatte, wurde eine Initiative der EU erwähnt, die darauf abzielte im Eingangsbereich von öffentlichen Gebäuden Energiekennwerte anzuzeigen.
Frage
Welche nähere Informationen sind verfügbar und wer sind die Ansprechpartner?
Antwort
Die Basis der Aussage, dass im Eingangsbereich öffentlicher Gebäude Energiekennwerte anzuzeigen sind, ist der Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments über das Energieprofil von Gebäuden vom Mai 2001.
Hier heißt es im Artikel 6:
„Die Mitgliedstaaten verlangen für öffentliche Gebäude die Anbringung eines höchstens 5 Jahre alten Zertifikats über das Energieprofil an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle“.
Im Rahmen von Änderungsanträgen, die im November 2001 formuliert wurden wird gefordert, dass die Formulierung der Richtlinie dahingehend geändert wird, dass das Zertifikat 10 Jahre alt sein darf. Grundsätzlich wird aber von der Forderung der öffentlichen Kennzeichnung nicht abgewichen.
Anfang Juni wurde ein gemeinsamer Standpunkt des Rates verabschiedet (siehe Dokument 3).
Die Unterlagen bezüglich des Entwurfs der Richtlinie und der Änderungsvorschläge sind den folgenden beigefügten Dokumenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu entnehmen.
Autor der Antwort
Herr Dr.-Ing. Anton Maas
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel
Fachbereich Architektur, Fachgebiet Bauphysik
www.bpy.uni-kassel.de