Die Energieeinsparverordnung stützt sich auch auf die Vornorm „DIN V 4108-6: 2000-11 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 6: Berechnung des Jahres-Heizwärme- und des Jahres-Heizenergiebedarfs nach DIN EN 832 unter Berücksichtigung der in Deutschland vorhandenen Randbedingungen.
Praxis
Beim Einbau von Flächenheizungen (Fußbodenheizungen) zu unbeheizten Räumen muss der Mindestwärmeschutz beachtet werden.
Frage
Wie groß ist der - gemäß EnEV oder der maßgeblichen Normen - maximale Wärmedurchgangskoeffizient bzw. Mindest-Wärmedurchlasswiderstand bei Flächenheizungen (Fußbodenheizungen) zu unbeheizten Räumen?
Antwort
Nach DIN V 4108-6 (6.1.4) muss bei Einbau einer Fußbodenheizung der zusätzliche Transmissionswärmeverlust einer Flächenheizung ΔHT,FH an die Außenluft, das Erdreich oder an unbeheizte Räume gesondert ermittelt werden. Gemäß Auslegung dieses Sachverhalts vom Deutschen Institut fur Bautechnik vom 12.06.2002 wird davon ausgegangen, dass bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfahigkeit von 0,04 W/(mK) und einer Dämmstoffdicke zwischen Heizfläche und konstruktivem Bauteil von 8 cm der zusätzliche Wärmeverlust vernachlassigbar klein wird. Aus diesem Grund kann unter den genannten Voraussetzungen auf eine gesonderte Ermittlung des zusätzlichen Transmissionswärmeverlustes einer Flächenheizung
ΔHT,FH verzichtet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema können unter folgender Adresse beim Deutschen Institut fur Bautechnik (DIBt) abgerufen werden: http://www.dibt.de 2. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung EnEV, Auslegung zu § 3 Abs. 2 i.V.m. Anhang 1 Nr. 2 (Berechnung von Fußbodenheizungen nach DIN V 4108-6).
Auslegung zu § 3 Abs. 2 1.V .m. Anhang 1 Nr. 2
(Berechnung von Fußbodenheizungen nach DIN V 4108-6)
Frage:
Kann in Bezug auf den wirtschaftlichen Einsatz von Fußbodenheizungen und zur Vermeidung von zusätzlichem Planungsaufwand bei einer ausreichenden Dämmung unterhalb der Heizfläche der zu ermittelnde spezifische Transmissionswärmeverlust von Flächenheizungen vernachlässigt werden?
Antwort:
1. Nach Anhang 1 Nr. 2.1.1 ist der Jahresprimärenergiebedarf QP nach DIN EN 832 in Verbindung mit DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zu ermitteln. Dabei ist nach der DIN V 4108-6 bei Einbau einer Fußbodenheizung der zusätzliche Transmissionswärmeverlust einer Flächenheizung ΔHT,FH an die Außenluft, das Erdreich oder an unbeheizte Räume gesondert zu ermitteln.
2. Beider Verwendung von Flächenheizungen mit Wasser als Wärmeträger (insbesondere die oft eingesetzte Fußbodenheizung) wird zwischen Heizfläche und konstruktiven Bauteilen gedämmt. Es zeigt sich, dass der zusätzliche Wärmeverlust einer solchen Flächenheizung bei ausreichender Dämmung (ab einer Dämmstoffstärke von 8 cm bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ= 0,04 W/(mK)) äußert gering ist. Der Anteil der zusätzlichen Wärmeverluste am Gesamtwärmeverlust liegt nach gutachterlichen Ermittlungen unter 2 Prozent. Das liegt unterhalb üblicher Genauigkeiten für Rechnung und Messung.
3. Bei einer Dämmung von mindestens 8 cm sind daher ohne gesonderte Ermittlung des zusätzlichen spezifischen Transmissionswärmeverlustes ΔHT,FH die Nachweise zur Energieeinsparverordnung ausreichend geführt.
Quelle: Dr. Justus Achelis, Deutsches Institut für Bautechnik DIBt, Berlin: 1.
Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV), 20.06.2002,
http://www.dibt.de/deutsch/Data/4126-02.pdf.
Autor der Antwort
Dipl.-Ing. Jan Kaiser
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Universität Kassel
Fachbereich Architektur
Fachgebiet Technische Gebäudeausrüstung.
www.tga.uni-kassel.de
Links
www.flaechenheizung.de
Bundesverband Flächenheizungen e.V. (BVF), Hagen