Ein potentieller Bauherr beabsichtigt ein Wohnhaus planen und bauen zu lassen. Als Allergiker verträgt er jedoch keine trockene Raumluft, die von den konventionellen Konvektionsheizungen (Gas, Öl oder sonst wie befeuert) ausgeht.
Praxis
Für den potentiellen Bauherren kommt als einzige gesundheitlich verträgliche Alternative nur eine elektrische Marmordirektheizung in Frage: Diese arbeitet zu ca. 85 Prozent im Infrarot-Bereich und stellt somit eine Strahlungsheizung dar, welche die Luft nicht aufwirbelt und daher für den potentiellen Bauherren verträglich ist.
Frage
Wie sind die Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung zu diesem Heizsystem, bei dem die Warmwasserbereitung analog mit Strom-Durchlauferhitzer erfolgt? Welche Auswirkungen haben die Anforderungen der EnEV auf das Bauvorhaben hinsichtlich der Wärmeschutzanforderung usw. ?
Antwort
Die DIN 4108-6:2000-11 legt als Primärenergiefaktor für Strom f=3.0 fest. Der Abschnitt 2.1.2 aus Anhang 1 der EnEV ist hier soweit nicht anwendbar (wegen der fehlenden Speicherung der Wärme), so dass eine Reduktion von f auf 2,0 nicht erfolgt.
Die Konsequenz daraus ist eine Anlagenaufwandszahl, die bei etwa 3 liegen wird, solange keine Lüftungsanlage eingesetzt wird. Verglichen mit einer üblichen Warmwasserheizung, deren Anlagenaufwandszahl bei unter 1,5 liegen wird, ergibt sich also eine etwa doppelt so hohe Anforderung an das zulässige Qh (Heizwärmebedarf). Diese Anforderung wird nur mit einem hohen Mehraufwand zu erreichen sein:
Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Andreas Obermüller
Lieb Obermüller & Partner
Ingenieure für Bauwesen
München
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