Wir bauen ein Haus, das laut Energiepass einen Heizungsbedarf von ca. 30 bis 35 kWh/(m² a) hat. Wir haben allerdings noch nicht in Erfahrung bringen können, ob diese Zahl den Warmwasserverbrauch mit einschließt. Die Wärme wird über Abluft- Wasser-Wärmepumpe mit Heizpatrone zur Verfügung gestellt (deswegen hoher Primärenergiebedarf).
Praxis
Wir beabsichtigen Sonnenkollektoren (Röhrenkollektoren, ca. 6 bis 8 m²) mit einem 500 Liter Wasserspeicher zu installieren. Die Kollektoren sind ein Gewerk außerhalb des eigentlichen Leistungsumfanges des Hauses und werde von mir in Eigenregie vergeben. Das berechnende Ingenieurbüro möchte für diese Neuberechnung sicher reichlich Gebühren haben.
Frage
Wie werden Kollektoren in die Primärenergiebedarfsberechnung einbezogen? Pauschal in die Anlagenkennzahl oder je nach Auslegung der Anlage unterschiedlich? Bedeutet das einen großen rechnerischen Aufwand? Ist der Bauträger verpflichtet, eine neue Energiebedarfsberechnung durchzuführen oder müsste ich dazu eine vollkommen neue Berechnung durchführen lassen?
Antwort
Der Heizenergiebedarf (Endenergie) schließt den Warmwasseranteil (12,5 kWh/(m² a)) normalerweise mit ein, dann können die 30 bis 35 kWh/(m²a) allerdings als sehr niedrig eingestuft werden.
Eine solar unterstützte Warmwasserbereitung wird pauschal in der Anlagenaufwandszahl ep berücksichtig. Der mathematische Rechenaufwand hält sich in Grenzen. Entweder kann man die Anlagenaufwandszahl direkt aus einem Diagramm (Beiblatt 1 zur DIN V 4701-10) ablesen, oder man berechnet sie mit Hilfe von Rechenblättern.
Ist das Gebäude ein Systemhaus eines Bauträgers, dann ist die Energiebedarfsberechnung sicher auch für eine Standardanlage berechnet worden. Alle Änderungen des Bauherren werden oft zusätzlich berechnet. Das Honorar für einen kompletten Energieeinsparnachweis mit Energiepass beträgt für ein Einfamilienhaus ca. 500,- €.
Lassen Sie sich ein Angebot machen!
Rechtlich gesehen, soll der Energiepass entsprechend der eingebauten Anlage ausgestellt werden. Der Heizungsbauer bestätigt die Anlagenaufwandszahl Ihrer Heizungsanlage. D. H. ein neuer Rechengang ist erforderlich.
Tipp: Zinsgünstige Darlehen für Energiesparhäuser von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW (KfW-Energiesparhaus 40) Internet: www.kfw.de.
Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Henrik Ewers
Beratender Ingenieur und Zertifizierter Energieberater
IBE Ingenieurbüro für Bauphysik und Energieoptimierung
Lübeck
www.ibe-luebeck.de