Praxis
Im Jahr 2002 wurde eine Gefriertrocknungsproduktion erstellt, eine Baukonzeption mit Produktions- und Kühlhausbereichen. Aus optischen Gründen wurde das Kühlhaus in Teilbereichen von Außen zusätzlich gedämmt und verblendet. Standort des Gebäudes ist Lüneburg ca. 45 Kilometer südlich von Hamburg.
Frage
1. Ist in dieser Konstruktion Tauwasseranfall zu erwarten? Temperatur Innen -52°C, Außen +12° C. Kann eventuell anfallendes Tauwasser im Sommer oder Winter verdampfen?
2. Die EnEV Wärmeschutzberechnungsprogramme sehen diesen Fall nicht vor und geben nur Fehlermeldungen aus!
Antwort
1. Im vorliegenden Fall ist eine Dampfdiffusionsberechnung zu empfehlen. Diese kann jedoch nicht im Rahmen eines Online-Workshop geleistet werden. Die äußere Wärmedämmung verhält sich ähnlich problematisch, wie eine Innendämmung in einem Wohngebäude. Bei einer Temperaturdifferenz von 64 Kelvin würde der Experte erst mal erhebliche Probleme erwarten.
2. Die Energieeinsparverordnung EnEV wurde für Gebäude mit normalen Innentemperaturen (20°C) und Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (12 bis 19 °C) ausgelegt. Für Sonderfälle - wie Kühlhäuser - gibt es in der EnEV keine zulässigen Höchstwerte, also kann dazu auch keine EnEV-Software ein Ergebnis, wie erforderliche Energie für die Kühlung, liefern.
Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Henrik Ewers
Beratender Ingenieur und Zertifizierter Energieberater
IBE Ingenieurbüro für Bauphysik und Energieoptimierung
Lübeck
www.ibe-luebeck.de
Links
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Zertifizierung durch FLIB (Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen)