Energieberatung

Sanierungsmaßnahmen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand bauliche und anlagentechnische Anforderungen vor. Die EnEV ist Teil der Maßnahmen der Regierung, die auch die Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung von Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand umfasst.

Praxis
In diesem Fall handelt es sich um einen soeben erworbenen Altbau (Baujahr 1972). Die Fenster sind noch mit Einfachverglasung versehen.
Als Sanierungsmaßnahme sind in naher Zukunft geplant:
- Ersatz der bestehenden Fenster mit Einfachverglasung durch moderne Fenster.
- Dämmung des Dachgeschosses, das nur als Abstellraum genutzt werden soll.

Anwendungsbereich der EnEV

Bei Änderungen von Außenbauteilen gelten gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anforderungen des Anhang 3 der EnEV.

Praxis
In diesem Fall handelt es sich um ein schulähnliches Gebäude, das kürzlich gemäß Wärmeschutzverordnung (WSVO'95) saniert wurde.
Vor einigen Wochen ist das Gebäude - nicht vollständig - ausgebrannt und soll wieder aufgebaut werden. Betroffen ist insbesondere die Fußbodendämmung gegen das Erdreich. Die Wände und das Dach können dabei (fast) beliebig gedämmt werden. Die Heizungsanlage - Niedertemperaturkessel mit Erdöl als Brennmaterial - funktioniert ohne Solarunterstützung.

Frage
Sind die Anforderungen der EnEV auch in diesem Fall uneingeschränkt gültig?

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