Definition beheizter Raum

Ein Gebäude, für das die Berechnungen gemäß EnEV erstellt werden sollen, ist komplett unterkellert, komplett gedämmt (auch das Kellergeschoss) aber im Kellergeschoss befinden sich keine Heizkörper.

Praxis
Berechnet man dieses Kellergeschoss als "beheizten Raum", setzt man den Keller also komplett für die Berechnung des Volumens an? Oder setzt man die Systemgrenze für den beheizten Raum in die Kellerdecke, wodurch sich ein geringeres Volumen ergäbe? Oder nimmt man für das gesamte Gebäude eine geringere mittlere Raumtemperatur (beispielsweise 17°C statt 19°C) an?

Frage
Gibt es eine eindeutige Definition für "beheizten Raum" und welche Berechnungsmöglichkeiten gemäß EnEV stehen in diesem Fall zur Verfügung?

Antwort
Die Definition für "beheizte" und "niedrig beheizte" Räume / Zonen findet sich in der DIN-Norm 4108-6:2000-11 widergegeben:
unbeheizter Raum: < 12°C
niedrig beheizter Raum: >=12°C < 19°C
beheizter Raum: >=19°C

Der hier beschriebene Fall ist ein "Mischfall":
Keller werden in der Regel nur dann nennenswert gedämmt, wenn auch eine höhere Innentemperatur als "unbeheizt" vorgesehen wird.
Welche Temperatur wird angestrebt? Wie soll diese Temperatur erreicht werden? Insoweit müssen hier die Planungsvorgaben klar definiert werden.
Ist der Keller wirklich ohne Heizkörper, dann würde ich diesen auch als unbeheizt ansetzen. Der Nachteil: es wird eine Dämmung in der Kellerdecke notwendig sein und die Anlagentechnik liegt, wenn diese im Keller untergebracht wird, im unbeheizten Bereich und hat dementsprechend große Verluste.
Ich würde in diesem Fall versuchen, den Keller zu beheizen. Der Aufwand für zwei oder drei Heizkörper ist gering und der Effekt bei sowieso vorhandener Kellerdämmung groß.
Eine geringere Temperatur für das gesamte Gebäude anzusetzen ist nach EnEV nicht möglich. Beheizte Zonen sind immer mit 19°C Innentemperatur zu rechnen.

Links
www.bhks.de
BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V., Bonn.

Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Andreas Obermüller
Lieb Obermüller & Partner
Ingenieure für Bauwesen
München
www.lop.de



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