Erneuerung einer Außenfassade

Ein von Umwelteinflüssen angegriffener Zementaußenputz einer ungedämmten Außenwand (Schichtdicke 24 cm) aus Vollziegel soll erneuert werden.

Praxis
Als Sanierungsmaßnahme ist eine zusätzliche Aufbringung einer “Schwerarmierung“ und Kunstharzputz (Schichtdicke größer als 6 mm) geplant

Frage
Wie ist diese Maßnahme im Sinne der Energieeinsparverordnung zu bewerten?

Antwort
Eine ungedämmte 24 cm dicke Außenwand aus Vollziegeln hat einen so genannten Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von über 0,9 W/(m²K). Soll der Putz erneuert werden, so ist im Sinne der Energieeinsparverordnung § 8 und Anhang 3, Punkt 1. diese Außenwand wärmedämmtechnisch so zu verbessern, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,35 W/(m²K) nicht überschritten wird. Das führt in der Regel zu 8 bis 10 cm dicken Dämmschichten, empfehlen würde ich jedoch eine Dämmschicht von mindestens 12 cm. Hier bieten sich beispielsweise so genannte Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) an. Das Aufbringen einer “Schwerarmierung“ und eines Kunstharzputzes kann also im Sinne der EnEV nur als ungenügend bewertet werden.

Autor der Antwort
Herr Dipl.-Ing. Henrik Ewers
Beratender Ingenieur und Zertifizierter Energieberater
IBE Ingenieurbüro für Bauphysik und Energieoptimierung
Lübeck.
www.ibe-luebeck.de



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