1. | der Energiebedarfsausweise nach § 13 Abs. 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen sowie nach § 13 Abs. 2 EnEV für die Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Muster A im Anhang) und |
2. | der Wärmebedarfsausweise für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen nach § 13 Abs. 3 EnEV (Muster B im Anhang). |
1. | die Bezeichnung des Gebäudes oder Gebäudeteils sowie Ort mit Postleitzahl, Straße, Hausnummer und Baujahr, |
2. | die Nutzungsart, insbesondere, ob es sich um ein Wohngebäude nach § 2 Nr. 2 EnEV handelt, |
3. | die wärmeübertragende Umfassungsfläche A nach Anhang 1 Nr. 1.3.1 EnEV, |
4. | das beheizte Gebäudevolumen Ve nach Anhang 1 Nr. 1.3.2 EnEV, |
5. | das Verhältnis A/Ve nach Anhang 1 Nr. 1.3.3 EnEV, |
6. | für Wohngebäude die Gebäudenutzfläche AN nach Anhang 1 Nr. 1.3.4 EnEV, |
7. | die Art der Beheizung und der Trinkwarmwasserbereitung sowie die Art und den Anteil erneuerbarer Energien, |
8. | das Datum der Ausstellung des Ausweises, |
9. | den Namen, die Anschrift, die Funktion oder Firma und die eigenhändige Unterschrift des für die Angaben verantwortlichen Ausstellers. |
1. | die Dokumentation einer durchgeführten Dichtheitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Anhang 4 Nr. 2 EnEV, |
2. | Einzelberechnungen zum Wärmeschutz mit den geometrischen und thermischen Eigenschaften der Außenbauteile einschließlich der Berücksichtigung von Wärmebrücken, |
3. | die Berechnungsblätter für die Anlagentechnik nach DIN V 4701-10 : 2001-02 Anhang A, |
4. | Dokumente über die energetischen Eigenschaften wesentlicher Bauteile, insbesondere der Anlagentechnik, wenn nicht von Standardwerten Gebrauch gemacht wird, |
5. | Nachweise nach § 15 Abs. 3 EnEV, erteilte Ausnahmen nach § 16 EnEV und Befreiungen nach § 17 EnEV und |
6. | Angaben und Erläuterungen zum Wesen und Verständnis der in den Energiebedarfsausweisen angegebenen Kennwerte, zum Beispiel nach Maßgabe des „Musters einer Anlage gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 6" im Anhang. |
1. | der zulässige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs für das Gebäude nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 1 EnEV , |
2. | der Wert des nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 2 und 3 EnEV für das Gebäude berechneten Jahres-Primärenergiebedarfs und |
3. | die Werte des nach Anhang 1 EnEV in Verbindung mit DIN V 4701-10 : 2001-02 berechneten Endenergiebedarfs, getrennt nach eingesetzten Energieträgern, als absolute Angabe für das ganze Gebäude und als spezifischer Wert. |