a) | Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um DUWB = 0,10 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche, |
b) | bei Anwendung von Planungsbeispielen nach DIN 4108 Bbl 2 : 1998-08 Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um DUWB = 0,05 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche, |
c) | durch genauen Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 4108 - 6: 2000.11 in Verbindung mit weiteren anerkannten Regeln der Technik |
a) | zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und A/Ve nicht berücksichtigt, |
b) | zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu nach DIN V 4108 - 6: 2000-11 gewichtet und |
c) | zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108 - 2: 2001-03 bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu = 0,5 gewichtet. |
Aw | Fläche der Fenster |
AAW | Fläche der Außenwände. |
a) | die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird, |
b) | in der Lüftungsanlage die Zuluft nicht unter Einsatz von elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie gekühlt wird und |
c) | der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel § 5 Abs. 2 genügt. |