| a) | Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um DUWB = 0,10 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche, | 
| b) | bei Anwendung von Planungsbeispielen nach DIN 4108 Bbl 2 : 1998-08 Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um DUWB = 0,05 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche, | 
| c) | durch genauen Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 4108 - 6: 2000.11 in Verbindung mit weiteren anerkannten Regeln der Technik | 
| a) | zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und A/Ve nicht berücksichtigt, | 
| b) | zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu nach DIN V 4108 - 6: 2000-11 gewichtet und | 
| c) | zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108 - 2: 2001-03 bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu = 0,5 gewichtet. | 
| Aw | Fläche der Fenster | 
| AAW | Fläche der Außenwände. | 
| a) | die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird, | 
| b) | in der Lüftungsanlage die Zuluft nicht unter Einsatz von elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie gekühlt wird und | 
| c) | der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel § 5 Abs. 2 genügt. |