DIBt Auslegungsfragen

Fernwärme aus KWK

2. Auslegung zu § 3 Abs. 3 Nr. 1


Frage:
a)   Unter welchen Bedingungen können Fern- oder Nahwärmelieferungen dem Kriterium "70 % aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen" zugeordnet werden und die Regelung nach § 3 Abs. 3 in Anspruch genommen werden?
b)   Welcher Primärenergie-Umwandlungsfaktor ist bei Fern- oder Nahwärmenetzen mit unterschiedlichen Arten der Wärmeerzeugung zu verwenden?

Antwort:

Erneuerbare Energien

3. Auslegung zu § 3 Abs. 3 Nr. 2


Frage:
Die Energieeinsparverordnung nimmt Gebäude von der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs aus, die "mindestens zu 70 v. H. durch erneuerbare Energien mittels selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger" beheizt werden.

Welche erneuerbaren Energien sind gemeint? Auf welcher Grundlage ist der genannte Grenzwert zu bestimmen? Was ist unter dem Begriff "selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger" zu verstehen? Inwieweit sind Wärmepumpen von dieser Regelung erfasst? Darf beim Einsatz erneuerbarer Energien auch ein Nachweis über die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs geführt werden?

Antwort:

Ermittlung der Fensterfläche

8. Auslegung zu Anhang 1 Nr.1.3


Frage:
Nach dem für die EnEV maßgebenden Modell der DIN EN ISO 13 789 ist für die Annahme der Fensterfläche für die Nachweise nach EnEV das lichte Rohbaumaß zu verwenden. Wie ist dieses Maß bei zweischaligem Mauerwerk oder Mauerwerk mit Anschlag zu ermitteln?

Antwort:

Energiebedarfsausweis

29. Auslegung zu § 13 Abs. 4


Frage:
Die Energieeinsparverordnung schreibt für bestimmte Gebäude die Erstellung von Energiebedarfsausweisen vor. Diese "sind den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen und Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten der Gebäude auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen."

Dämmung nach unten gegen Außenluft

15. Auslegung zu § 8 Abs. 1 Satz 1


Frage:
In welchen Fällen der Erneuerung von Decken, die beheizte Räume nach unten gegen Außenluft abgrenzen, werden Anforderungen nach Energieeinsparverordnung gestellt? Welche Wärmedurchgangskoeffizienten werden im Rahmen des Bauteilverfahrens nach Anhang 3 EnEV gefordert ?

Antwort:

Bagatellregelung

13. Auslegung zu § 8 Abs. 1


Frage:
§ 8 Abs. 1 Satz 2 enthält einen bezüglich der Art des Bauteils differenzierten Flächenanteil, bei dessen Überschreitung die Anforderungen des Satzes 1 zu beachten sind.

Aneinander gereihte Gebäude

25. Auslegung zu § 3 Abs. 1 i.V.m. Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV


Frage:
Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV eröffnet für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Gebäude die Möglichkeit eines gemeinsamen Nachweises. Gilt dabei hinsichtlich der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs (§ 3 Abs. 1) als Anforderung die Summe der Einzelanforderungen für die gemeinsam berechneten Einzelgebäude?

Antwort:

Anbauten über 100 m³ nach EnEV

4. Auslegung zu § 3 Abs. 3 Nr. 3


Frage:
a) Wie ist bei Anbauten über 100 m³ Gebäudevolumen, die an die Heizungsanlage des bestehenden Gebäudes angeschlossen werden sollen, diese Heizungsanlage zu bewerten, wie ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Anbaus zu berechnen?  
b) Wie ist die Heizungsanlage bei Neubauten zu bewerten, die aus einem Gebäudeteil mit niedrigen Innentemperaturen (z. B. gewerblicher Lagerraum) und einem Gebäudeteil mit normalen Innentemperaturen (z. B. Büro/Verwaltung) bestehen, wenn beide Gebäudeteile von derselben Heizungsanlage versorgt werden? Wie ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudeteils mit normalen Innentemperaturen zu berechnen?  
   

AVV Energiebedarfsausweis

9. Auslegung zu § 2 Nr. 7 AVV Energiebedarfsausweis


Frage:
In § 2 Nr. 7 AVV Energiebedarfsausweis wird als "allgemeine Angabe" auch "die Art und der Anteil erneuerbarer Energien" verlangt. Ist diese Angabe stets erforderlich? Wie ist sie zu berechnen?
Inhalt abgleichen