1. |
Die zu berücksichtigenden Flächen zur Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A und zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs sind gemäß Anhang 1 Nr. 1.3 EnEV nach Anhang B der DIN EN ISO 13 789:1999-10 Fall "Außenabmessungen" zu berechnen. |
2. |
Danach sind die Flächen für Fenster, Fenstertüren und Türen stets aus den lichten Rohbaumaßen zu bestimmen. Diese Festlegung gilt auch im Lichte der Tatsache, dass zwischen Wandanschlag und Blendrahmen in der Regel eine Einbaufuge entsteht, die im Nachhinein abgedichtet, überdämmt und überputzt wird. Spezielle Situationen bei der Ausbildung des Anschlags werden von der Norm DIN EN ISO 13 789:1999-10 nicht dargestellt. |
3. |
Die Norm DIN EN ISO 10 077-1:2000-11, die im Zuge der Anwendung der Normen DIN EN 832:1998-12 und DIN V 4108-6:2000-11 gemäß Anhang 1 Nr. 2.1.1 EnEV für die Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster und Fenstertüren zu verwenden ist, verlangt als Fensterfläche das Maß bis zum Anschlag des Blendrahmens. Als lichtes Rohbaumaß gilt deshalb das Maueröffnungsmaß, bei dem das Fenster angeschlagen wird (siehe Bild 1). Dabei sind Putz oder ggf. vorhandene Verkleidungen (z.B. Gipskartonplatten beim Holzbau) nicht zu berücksichtigen. Von der so ermittelten Fenstergröße kann auch (unter Berücksichtigung der Einbaufuge) auf das zu bestellende Fenster geschlossen werden. |