Bereit für die neue EnEV 2014 und KfW - ZUB Helena 2013

News-Artikel vom 2013-05-28priority

Ab 1.6.2013 treten neue Regelungen der technischen FAQs der KfW in Kraft. Mit der Version ZUB Helena 2013 werden sowohl die technischen FAQs der KfW als auch die neuen EnEV 2014 umgesetzt - soweit bekannt. Mit der neuen Version wird bereits die Berechnung von Wohngebäuden auch nach der neuen DIN V 18599:2011 möglich sein, einschließlich der derzeit aktuellen Festlegungen des Referenzgebäudes.


Neue Regelung der KfW ab 01.06.2013

Ab dem 1. Juni sind folgende Regelungen laut der technischen FAQs der KfW zu beachten:

  • 3.18 Referenzgebäude: fehlende Elemente, unbeheizte Glasvorbauten

    Beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses sind unbeheizte Glasvorbauten durch Ansatz eines Temperaturkorrekturfaktors für die Bauteile, die beheizte Räume gegen den unbeheizten Glasvorbau abgrenzen, gemäß den Zeilen 7-9 der Tabelle 3 der DIN V 4108-6 , bzw. gemäß den Zeilen 6-8 der Tabelle 3 der DIN V 18599-2 zu berücksichtigen.
    Bei der Referenzausführung ist für Wände und Decken gegen unbeheizte Glasvorbauten ein U-Wert von 0,35 W/(m²K) entsprechend dem Bauteil „Wände und Decken zu unbeheizten Räumen“ anzusetzen. Für die Fenster gegen unbeheizte Glasvorbauten ist als g-Wert das Produkt aus dem g-Wert der Fenster (für die Referenzausführung: g = 0,60) und dem g-Wert der Verglasung des Glasvorbaus anzusetzen. Eine detaillierte Berechnung von solaren Wärmegewinnen über unbeheizte Glasvorbauten ist beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses nicht zulässig.
     
  • 3.19 Referenzgebäude: Temperatur-Korrekturfaktoren von Bauteilen des unteren Gebäudeabschlusses

    Für den Temperatur-Korrekturfaktor von Bauteilen, die beheizte Räume gegen einen unbeheizten Keller abgrenzen, ist beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses für das Referenzgebäude stets - und unabhängig von der Ausführung des Effizienzhauses - der FG-Wert für „Kellerdecke und Kellerinnenwand zum unbeheizten Keller mit Perimeterdämmung“ nach Zeile 15 der Tabelle 3 der DIN V 4108-6 bzw. Zeile 14 der Tabelle 3 der DIN V 18599-2 zu verwenden.
     
  • 5.26 Referenzgebäude: Leitungslängen

    Bei Berechnungen nach DIN V 4701-10 wie auch bei Berechnungen nach DIN V 18599 sind Leitungslängen beim Referenzgebäude wie folgt anzusetzen:
    - Heizungsanlage:
    Standard-Leitungslängen nach DIN V 4701-10: 2003-08 Tabelle 5.3-2
    - Anlage zur Warmwasserbereitung:
    Standard-Leitungslängen nach DIN V 4701-10: 2003-08 Tabelle 5.1-2
     
  • 5.27 Referenzgebäude: Gebäude mit AN < 100 m²

    Bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs für das Referenzgebäude mit Tabellenwerten der DIN V 4701-10 Anhang C ist bei Gebäuden mit AN < 100 m² stets der festgelegte Wert für AN = 100 m² anzuwenden. Eine Extrapolation der Tabellenwerte ist nicht zulässig. Grundsätzlich dürfen nur Zwischenwerte interpoliert werde.
     
  • 6.04 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 5 EnEV 2009: Berechnung von Stromertrag/-bedarf

    Beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses kann die monatsweise Ermittlung des Stromertrages einer Photovoltaikanlage durch Berechnung nach DIN EN 15316-4-6 : 2009-07 erfolgen. Dabei sind die monatsweise vorliegenden Einstrahlungskennwerte für das Referenzklima Deutschland nach DIN V 4108-6 oder DIN V 18599-10 zu verwenden.
    Bei Berechnungen nach DIN V 4701-10 ist der monatliche Endenergiebedarf für Strom für Heizung und maschinelle Lüftung auf Basis des Heizwärmebedarfs nach DIN V 4108-6 wie folgt zu ermitteln: Die monatliche Aufteilung des Strombedarfs für Heizung und maschinelle Lüftung erfolgt entsprechend dem jeweiligen Anteil des monatlichen Heizwärmebedarfs am gesamten Jahres-Heizwärmebedarf. Der Endenergiebedarf für Strom für Warmwasserbereitung kann monatlich über das Jahr gleich verteilt werden.
     

Updateservice - jederzeit auf den aktuellsten Stand

Als bisheriger Kunde erhalten Sie die neue Version wie gewohnt zum Updatepreis. Wir führen jetzt auch unseren Updateservice ein, der für ein Jahr kostenfrei alle erforderlichen Updates (ca. 10-12 im Jahr) sowie auch unseren Support per Mail und Telefon enthält. Der Updateservice verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr und kann vor Ablauf jederzeit ohne Frist gekündigt werden.


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