EnEV 2014 - aktueller Stand

News-Artikel vom 2013-05-28priority

Der Bundestag hat der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in der vom Verkehrs- und Bauausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Bundesrats in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013.


ZUB HELENA 2013 - bereit für die neue EnEV 2014

Im Juni werden wir die neue Version ZUB Helena 2013 vorstellen, die die Umsetzung der neuen EnEV 2014 enthält. Mit der neuen Version wird bereits die Berechnung von Wohngebäuden auch nach der neuen DIN V 18599:2011 möglich sein, einschließlich der derzeit aktuellen Festlegungen des Referenzgebäudes. Weiter werden in dieser Version auch die ab 1.6.2013 geltenden neuen Anforderungen der KfW umgesetzt sein.

Bundesrat will grundlegende Änderungen

Der Bundesrat muss dem EnEG zustimmen, weil die Länder für die Umsetzung der Regelung durch Rechtsverordnungen (z.B. der EnEV) verantwortlich sind. Sollte sich die Länderkammer gegen das vom Bundestag beschlossene Gestz aussprechen, dann wird der Vermittlungsausschuss einberufen.

Der Umweltausschuss im Bundesrat empfiehlt in Drucksache 398/1/13 dem vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) nicht zuzustimmen und empfohlen, den Vermittlungsausschuss "mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes" einzuberufen.

Für die Ablehnung durch den Umweltausschuss des Bundesrat werden folgende Gründe angeführt:

  • Der vorgelegte Entwurf gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die durch den Energieverbrauch im Gebäudebereich aufgeworfen werden.
     
  • Der Bundesrat sieht in der Zersplitterung der energiesparrechtlichen Vorschriften des Bundes, bestehend aus Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz(EEWärmeG), ein gravierendes Akzeptanzproblem und im Bereich der Anlagentechnik durch die vorhandenen parallelen Regelungen unnötigen Planungsaufwand.
     
  • Das Verbot von Nachtspeicheröfen soll erhalten bleiben.


Empfehlung des Umweltausschusses

Wenn die Vertreter der Bundesländer das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss verweisen sollten, so spricht sich der Umweltausschuss für folgende Änderungen aus:
  • Die Definition der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz aller Arten von Niedrigstenergiegebäuden (§ 2a Absatz 3 EnEG) soll "einheitlich und frühzeitig erfolgen, um Behörden, Immobilienwirtschaft, Eigenheimerbauern und allen weiteren Akteuren am Markt Planungssicherheit und einen angemessenen Zeitrahmen zur Anpassung zu geben. Das im Bundestag verabschiedete EnEG verlangt die Definiton von Niedrigstenergiegebäuden in einer Rechtsverordnung (z.B. der EnEV) erst ab dem 1. Januar 2017 (Behördengebäude) bzw. 1. Januar 2019 für sonstige Gebäude.
     
  • Der Verbot von Nachtspeicheröfen ist zu erhalten, weil die auf Grund von Netzengpässen abgeregelte Strommenge aus erneuerbaren Energien auch zukünftig nicht annähernd die vorhandenen Kapazitäten von elektrischen Speicherheizsysteme erreicht. "Im Übrigen können elektrische Speicherheizsysteme insbesondere während der kalten Jahreszeit, in der nur eine geringe Einspeisemenge Solarstrom zur Verfügung steht, zu einer weiteren Belastung der Netzinfrastruktur führen."
     
  • Die Kontrolle des Neubaubereichs durch eine Bundesregelung greift in die Kompetenzen der Länder für den Vollzug der Energieeinsparverordnung ein. Zusätzlich sei diese Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU nicht erforderlich.
Das Plenum des Bundesrates wird sich am 7. Juni mit der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes befassen.