KfW: Online-Prüfung der energetischen Kennwerte
News-Artikel vom 2012-07-26 |
Die KfW führt eine interaktive Prüfung der technischen Förderfähigkeit vor Antragstellung im Internet in den Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Kredit- und Zuschussvariante) ein. Die Plausibilisierung der energetischen Kennwerte erfolgt auf Grundlage von statistischen Erfahrungswerten. Nach einer Anlaufzeit von etwa einem halben Jahr ist eine verbindliche Anwendung der „Online-Bestätigung zum Antrag“ geplant.
Sie finden den Zugang zur Online-Prüfung unter dem Kurzlink http://www.kfw.de/onlinebestaetigung.
Die „Online-Bestätigung zum Antrag“
Mit der Einführung der online geprüften Bestätigung zum Antrag erfolgt eine Prüfung der technischen Förderfähigkeit vor Antragstellung im Internet. Bei Fehlermeldungen werden die möglichen Ursachen aufgezeigt und Hilfestellungen für eine einwandfreie Neuberechnung angeboten. Der Sachverständige erhält nach vollständiger und korrekter eingegebenen der und nach erfolgreicher Prüfung eine Bestätigung, dass die technischen Anforderungen der EBS-Programme erfüllt sind und die KfW auf dieser Grundlage grundsätzlich eine Zusage (ohne Auflage) erteilen kann.Für in der Online-Anwendung ggf. nicht lösbare technische Fragestellungen bieten die KfW eine "weitere Beratungen" zur Klärung vor Antragstellung an.
Das "EBS Prüftool"
Die eingegebenen Daten werden auf Vollständigkeit und die energetischen Kennwerte mittels einer automatisierten Berechnungsfunktion im Hintergrund auf Plausibilität geprüft (EBS Prüftool). Die Plausibilisierung der Daten erfolgt auf Grundlage von statistischen Erfahrungswerten und im Zusammenhang mit den Berechnungsvorschriften zum Referenzgebäude-Verfahren der EnEV.Die Berechnungsfunktionen des EBS-Prüftools berücksichtigen anhand der Eingabedaten die typischen Parameter für Wohngebäude. In Fällen einer für Wohngebäude untypischen Gebäudekubatur (z.B. ehemalige turm- und hallenartige Nichtwohngebäude wie Leuchtturm, Kirche, Windmühle oder Fabrikgebäude) kann es vorkommen, dass Sie trotz Berücksichtigung aller Hinweise eine Fehlermeldung erhalten. In diesem Fall können Sie sich ebenfalls an die angegebene Kontaktadresse wenden.
Quelle: KfW - Rundschreiben vom 25.06.2012 | Bildnachweis: © N-Media-Images - Fotolia.com