Wohnbau einfacher berechnen - „EnEV easy“
News-Artikel vom 2012-05-27 |
„EnEV easy“ soll voraussichtlich mit der EnEV 2012/13 gelten. Diese Methode teilt Wohngebäude in fünf Kategorien auf und kombiniert diese mit jeweils zehn marktgängigen Anlagensystemen. MIt diesen Kombinationen werden die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) garantiert sichergestellt sind. Ein zusätzlicher EnEV Nachweis ist dann nicht mehr nötig.
Im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg wurde daher die Idee geboren, die Nachweismethode zu vereinfachen. Hierzu wurde angeregt, zu untersuchen, ob es möglich ist, für typische neu zu errichtende Wohngebäude mit herkömmlichen Heiz- und Lüftungssystemen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz zu definieren, die sicherstellen, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) garantiert sichergestellt sind.
Grenzen der Anwendbarkeit
Das Verfahren hinter "EnEV Easy" beschränkt sich auf "marktübliche und herkömmliche" Anlagentechniken und Bauteilanforderungen. Die planerische Leistungen liegt in dem Ablesen von Tabellenwerten. Zusätzlicher planerischer Aufwand für energetisch höherwertige Lösungen im Hinblick auf optimierte Bau- und Anlagentechnik oder innovative Ansätze werden so nicht abgebildet. Das Verfahren eignet sich nur für neu errichtete Wohngebäude. Für Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie für Nichtwohngebäude ist das Verfahren nicht anwendbar. Auch wird das Verfahren die Nachweisführung für die KfW-Förderprogramme weder ergänzen oder gar ablösen.Wohnbau einfacher berechnen - „EnEV easy“
Ausgewählte repräsentative Typgebäude mit zugehörigen Heiz- und Lüftungssystemen Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurden berechnet, die die Einhaltung der Anforderungen der EnEV 2009 und des EEWärmeG zuverlässig sicher stellen. Bei der Verwendung dieser Kennwerte und Anlagentechniken kann der Nachweisende künftig auf den aufwendigen umfangreichen EnEV Nachweis verzichten und lediglich bestätigen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten sind.Die Grundlage für die Untersuchungen bildete ein Datenpool aus typischen Wohngebäuden, die nach Einfamilien- Reihen- und Mehrfamilienhäusern differenziert wurden. Den definierten Gebäudegruppen wurden zehn marktgängige Anlagensysteme zugeordnet. Die beispielhaften Anlagentechniken umfassen den Einsatz von Brennwertkesseln mit Solarkollektoren, Biomassekesseln, die verschiedenen Arten von Luft-, Wasser- und Sole-Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie in Ergänzung dazu die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Für alle diese Anlagentechniken gibt es eine übersichtliche Tabelle mit Anforderungen an die Mindest-Wärmedurchlasskoeffizienten (U-Werte) von Dächern, Wänden, Kellerdecken, Fenstern und Türen für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenmittelhäuser und Mehrfamilienhäuser. Werden diese beim Bauantrag nachgewiesen, gelten die Forderungen der EnEV und des EEWärmeG als erfüllt und es sind keine weiteren Berechnungen erforderlich.
Die im Rahmen der Forschungsarbeit analysierte vereinfachte Nachweismethode für Wohngebäude entspricht in ihren Grundzügen und ihrem geringen Nachweisaufwand der ersten und zweiten Wärmeschutzverordnung (bis 1995). Dennoch wird diese sowohl der EnEV 2009 als auch dem EEWärmeG gerecht und könnte damit die vorhandenen komplexen Nachweisverfahren um ein erheblich vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude ergänzen.
„EnEV easy“ wurde vom Fraunhofer IBP in Stuttgart im Rahmen einer Studie ausgearbeitet.Sie finden die Studie im Internet unter: EnEV easy - Entwicklung eines Anforderungskatalogs an den energiesparenden Wärmeschutz von typischen Wohngebäuden zur Einhaltung der Vorgaben der EnEV 2009 und des EEWärmeG
Quelle: Fraunhofer-Institut für Bauphysik | © burak çakmak - Fotolia.com