Rechtsgutachten: EnEV2012/13 - Spielräume des Gesetzgebers

News-Artikel vom 2012-05-27priority

Wie groß sind die Spielräume des Gesetzgebers um einer Verschärfung der Sanierungsvorgaben für bestehende Gebäude im Einklang mit Eigentumsschutz und anderen Grundrechten zu gestalten? Wann kollidiert das Ziel des Klimaschutzes mit dem verfassungsmäßigen Eigentumsschutz? Dieser Frage geht ein Rechtsgutachten im Auftrag des NABU auf den Grund.

Grenzen für ordnungsrechtliche Sanierungsvorgaben

Im Rechtsgutachten wird insbesondere die Frage betrachtet, inwieweit sich aus dem Eigentumsschutz Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der geforderten Maßnahmen ergeben. Demnach könne der Gesetzgeber zum Zwecke des Klimaschutz von den Gebäudeeigentümern durchaus mehr verlangen als bloß jene energetische Sanierungen, die sich in absehbarer Zeit amortisieren.

Sie finden das Gutachten hier: Rechtsgutachten "Sanierungsvorgaben für bestehende Gebäude"

Ergebnisse (Auszug)

  • Das Ziel des Klimaschutzes legitimiert den Gestzgeber neue Verpflichtungen zur Senkung des Energiebedarfs und der verursachten CO2-Emissionen aufzuerlegen.
     
  • Der Gesetzgeber ist dabei nicht gezwungen, sich auf im Ergebnis rentable oder sich amortisierende Maßnahmen zu beschränken.
     
  • Die absolute Belastungsgrenze des Eigentümers ist dann erreicht, wenn die verlangten Investitionsmaßnahmen höher sind als der Wert der Immobilie nach einer verpflichtenden Sanierung.
    Aber: Ein Anspruch auf vollständigen Werterhalt folgt aus dem Eigentumsschutz im Hinblick auf die Erfordernisse des Klimaschutzesnicht.
     
  • Einem Eigentümer von vermieteten Immobilien dürfen auf Grund der auferlegten Sanierungsverpflichtungen nicht dauerhaft insgesamt Verluste drohen. Solange nur der Gewinn gemindert wird, ist die absolute Belastungsgrenze des Eigentumsschutzes nicht erreicht.
     
  • Bei privat genutzten Immobilien ist die absolute Belastungsgrenze bereits dann erreicht, wenn die Kosten für die Maßnahmen den aus der Immobilie gezogenen Nutzen nach der Sanierung übersteigen.


Quelle: NABU  |  Bildnachweis: Pixelwolf - Fotolia.com