KfW - neue Merkblätter zu Programm 151 - KfW-Effizienzhaus Denkmal

News-Artikel vom 2012-02-22priority

Ab April 2012 gelten neue Merkblätter der KfW für das Programm 151 - Energieeffizient Sanieren. Zusätzlich zu dem KfW-Effizienzhaus wird das KfW-Effizienzhaus Denkmal eingeführt. Darunter fallen Gebäude, die städtebauliche, geschichtliche oder künstlerische Bedeutung als Kulturdenkmale haben und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Es gibt keine Vorgaben an den Transmissionswärmeverlust. Lediglich der  Primärenergiebedarf darf 160 % des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nicht überschreiten. Als Sachverständige sind nur die in der Expertenliste geführten "Energieberater für Baudenkmale" als Sachverständige zugelassen.

Was ist ein Denkmal bzw. sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz?


Ein Baudenkmal ist ein Gebäude, das entsprechend dem Denkmalrecht des jeweiligen Bundeslandes als Kulturdenkmal eingestuft wird. Der Begriff der sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz ist rechtlich unbestimmt. Ob ein Gebäude zur örtlich besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählt, entscheidet die Kommune.

(siehe auch KfW-Effizienzhaus Denkmal )


Energetische Vorgaben


  • Beim Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) 160 % des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude (QP REF) betragen.
     
  • Für den Transmissionswärmeverlust (H'T) bestehen keine festen Vorgaben. Es sind nachweislich alle mit den Anforderungen des Denkmalschutzes bzw. dem Schutz der besonders erhaltenswerten Bausubstanz zu vereinbarenden Maßnahmen zur Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten durchzuführen.
     
  • Durch den Sachverständigen ist nachzuweisen, dass trotz Durchführung der möglichen Maßnahmen der Standard des KfW-Effizienzhauses 115 nicht erreicht werden kann.


Befreiung von den Vorgaben:


Sind die Auflagen des Denkmalamtes so umfangreich, dass auch der Zielwert Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 160 % nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung trotzdem möglich. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass alle technisch möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes durchgeführt werden.

Wer ist als Sachverständiger zugelassen?


Bei der Sanierung

  • zum KfW-Effizienzhaus Denkmal und
     
  • von Baudenkmalen zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern oder bei Einzelmaßnahmen
     
sind ausschließlich die in der Expertenliste für die Bundesprogramme unter http://www.energie-effizienz-experten.de geführten "Energieberater für Baudenkmale" als Sachverständige zugelassen.

(siehe auch Koordinierungsstelle Energieberater für Baudenkmale)

Unterlagen


Zusätzlich sind für die Antragstellung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal bzw. bei allen Baudenkmalen die ergänzende Anlage "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" einzureichen. Bei der Sanierung von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zum KfW-Effizienzhaus Denkmal ist zusätzlich über diese Anlage eine Bestätigung durch die Kommune einzuholen.

Sonstiges


Bei der Sanierung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist vom Antragssteller innerhalb der ersten Zinsbindung eine für die baulichen Sanierungsmaßnahmen erforderliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde oder einer sonstigen zuständigen Behörde (z. B. Bauamt) aufzubewahren.



Quelle: KfW - KfW-Effizienzhaus Denkmal  | Bildnachweis: © seen - Fotolia.com