Keine Mehrheit im Bundesrat: Steuerbonus für Gebäudesanierung und CCS-Gesetz
News-Artikel vom 2011-11-17 |
Der Vermittlungsausschuss vertagte erneut die Beratung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung und des CCS-Gesetzes zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Im Vermittlungsverfahren sollen jetzt die Gesetzesentwürfe insgesamt überarbeitet werden. Nächster Termin ist der 22. November.
Beim Steuerbonus für die Gebäudesanierung müssten die Länder und Gemeinden Steuerausfälle von bis zu 900 Millionen Euro hinnehmen. Der Bundesrat hatte das Gesetz schon im Juli abgelehnt.
Mit dem Gesetz soll bis 2017 die sogenannte CCS-Technologie erprobt werden. Das CCS-Gesetz zur unterirdischen CO2-Speicherung
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