Keine Mehrheit im Bundesrat: Steuerbonus für Gebäudesanierung und CCS-Gesetz

News-Artikel vom 2011-11-17priority

Der Vermittlungsausschuss vertagte erneut die Beratung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung und des CCS-Gesetzes zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Im Vermittlungsverfahren sollen jetzt die Gesetzesentwürfe insgesamt überarbeitet werden. Nächster Termin ist der 22. November.

Beim Steuerbonus für die Gebäudesanierung  müssten die Länder und Gemeinden Steuerausfälle von bis zu 900 Millionen Euro hinnehmen. Der Bundesrat hatte das Gesetz schon im Juli abgelehnt.

Mit dem Gesetz soll bis 2017 die sogenannte CCS-Technologie erprobt werden. Das CCS-Gesetz zur unterirdischen CO2-Speicherung
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Energie: Vermittlungsausschuss berät über Gebäudesanierung - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/energie-vermittlungsausschuss-beraet-ueber-gebaeudesanierung_aid_682241.html
wurde aus unterschiedlichen Gründen vom Bundesrat abgelehnt. So bestehen Niedersachsen und Schleswig-Holstein wegen Bedenken vieler Bürger auf Ausstiegsklauseln, um CO2-Lager auf ihrem Gebiet zu verhindern. Diese Ausstiegsklausel wird von Brandenburg nicht mitgetragen.
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Andere Länder fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzes.


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