Evaluierung der HOAI | Aktualisierung der Leistungsbilder - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
News-Artikel vom 2011-11-15 |
Im Rahmen der regelmäßigen Evaluierung der HOAI liegt der Auszug aus dem Abschlussbericht als vorläufiger Zwischenstand zur Diskussion vor. Es wird u.a. vorgeschlagen, das Leistungsbild Thermische Bauphysik vollständig neu aufzubauen. Erfreulicherweise hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass die "erhebliche Erweiterung des Leistungsbilds durch die Leistungen der Energiebilanzierung aus Sicht der Auftraggeber eine Verdoppelung der Honorartafelwerte vermuten lässt. Die Berufsvertreter gehen von einer 2-3 fachen Erhöhung aus."
Auszug aus dem Abschlussbericht
Im Rahmen der Novellierung der HOAI liegt nunmehr der Abschlussbericht zur „Evaluierung der HOAI | Aktualisierung der Leistungsbilder“ vor. Dieser Bericht stellt einen vorläufigen Zwischenstand dar und bildet die Basis für die Ausschreibung der Gutachten zur Novellierung der HOAI. Er wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Herrn Univ. Prof. Dipl.-Ing. Architekt Hans Lechner und der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Zusammenarbeit mit Vertretern der öffentlichen Auftraggeber des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, der Deutschen Bahn AG und Vertretern des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Bundesingenieurkammer (BlngK) erarbeitet.
Leistungsbild Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Die bisherigen Leistungsbilder Thermische Bauphysik (Anhang 1.2 HOAI 2009) und Schallschutz und Raumakustik (Anhang 1.3 HOAI 2009) wurden von der Facharbeitsgruppe 4 vollständig neu aufgebaut. Es wurden drei neue differenzierte Leistungsbilder erarbeitet:
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
- Bauakustik (Schallschutz),
- Raumakustik.
Demnach soll das Leistungsbild "Wärmeschutz und Energiebilanzierung [...] Leistungen für die Planung des Wärmeschutzes von Objekten und die fachübergreifende Energiebilanzierung" umfassen.
Im Leistungsbild Bauphysik werden die Grundleistungen und Besonderen Leistungen in § x2 (5) geregelt. So wird das Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungen und bei Audits in Zertifizierungsprozessen als zusätzlich zu vergütende Besondere Leistung deklariert. Auch das Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung ist als Besondere Leistung erfasst.
Honorare für Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Neben der Abbildung des Leistungsbildes und der Abgrenzung der Grundleistungen zu den Besonderen Leistungen findet sich im § x3 eine Honorartafel zu Leistungen für den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung als Vorschlag der AHO. Ausgehend von der Feststellung, dass die "derzeitig verpreiste Teilleistung des Leistungsbilds Thermische Bauphysik [...] lediglich den Entwurf, in der Bemessung und im Nachweis des Wärmeschutzes nach WSchVo und der bauordnungsrechtlichen Vorschriften" umfassen, wurden die Honorartafelwerte angehoben, um die Erweiterung des Leistungsbilds um die Energiebilanzierung und die zusätzlichen Leistungen der LPH 6 und LPH 7 zu würdigen.
Die Tabellenwerte wurden als Vorschlag gemäß AHO im unteren Bereich stärker und im oberen Bereich weniger stark angehoben.
Zusätzlich empfiehlt die Facharbeitsgruppe 4 aufgrund der zunehmenden Bedeutung der energetischen Sanierung von Bestandsobjekten zur Erreichung von Klimazielen für alle Fachbereiche der Bauphysik einen Umbauzuschlag anzusetzen. Die Anwendbarkeit des Umbauzuschlags für die Bauphysik ist jedoch außerhalb der Facharbeitsgruppe strittig.
Sie können die Evaluierung HOAI Aktualisierung der Leistungsbilder - Abschlussbericht, Stand: 02.09.2011 hier herunterladen.
Wie geht`s weiter
Den Aktualisierungsbedarf wird das BMWi im Rahmen eines Forschungsauftrags untersuchen lassen. In diesem Zusammenhang sollen auch Veränderungen bei der Einhaltung der HOAI sowie Möglichkeiten weiterer Verschlankung untersucht werden. Das BMWi führte hierzu öffentlich einen Teilnahmewettbewerb im Rahmen einer freihändigen Vergabe durch und hat interessierte Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Beispielhaft sei auf den Statusbericht Architekten/Ingenieure 2000 Plus verwiesen, der als Forschungsprojekt der 6. Novellierung der HOAI zugrunde lag.
Das Forschungsvorhaben wird eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Daran wird sich der eigentliche Novellierungsprozess zur HOAI anschließen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie http://www.bmwi.de | Bildnachweis: shoot4u - Fotolia.com