Neue Arbeitsstätten-Richtlinie für die Beleuchtung mit Tages- und Kunstlicht

News-Artikel vom 2011-09-16priority

Am 01.06.2011 ist die neue technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung veröffentlicht worden. Mit dieser technischen Regel werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Einrichtung und den Betrieb der natürlichen und künstlichen Beleuchtung von Arbeitsstätten sowie an den Blendschutz vor Sonnenstrahlen konkretisiert. Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere für die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht.

Anforderungen an Beleuchtung mit Tageslicht


Arbeitsplätze müssen demnach möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Dafür sind entsprechend große Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile vorzusehen. Die Forderung nach ausreichendem Tageslicht gilt laut ASR A3.4 unter folgenden Voraussetzungen als erfüllt:

- wenn am Arbeitplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder

- mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von 1:10 (entspricht ca. 1:8 bei Rohbaumaß), eingehalten ist.

Den vollständigen Text der neuen ASR A3.4 Beleuchtung können Sie hier downloaden.


Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) hat in der Tabelle „Notwendiger Anteil der lichtdurchlässigen Fläche“ nach BGI/GUV-I 7007 den Zusammenhang zwischen Fenster- bzw. Dachoberlichtfläche und Beleuchtungsstärke für ausgewählte Nutzungen zusammengestellt.


Der FVLR weist zudem darauf hin, dass auch die Norm DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen herangezogen werden könne, um die zur ausreichenden Tageslichtversorgung von Arbeitsstätten erforderlichen Öffnungsgrößen von Fenstern und Dachoberlichtern zu bestimmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Handlungshilfe „Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund“ (BGI/GUV-I 7007). Die Handlungshilfe richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und kann mit der Bestellnummer BGI/GUV-I 7007 bei der DGUV bestellt werden oder hier kostenlos herunter geladen werden.


Quelle: Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) | Bildnachweis: DGUV