BAFA: Effizienzanforderungen an Umwälz­pumpen und hydraulischer Abgleich des Heizungssystems

News-Artikel vom 2011-09-11priority

Ab dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepum­pen und Biomasseanlagen im Regelfall nur noch dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis einge­bunden ist und das gesamte System hydraulisch abgeglichen worden ist. Ausgenommen hiervon sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Ein­bindung einer Umwälzpumpe der Effi­zienzklasse A ab dem 01.09.2011 zusätz­liche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus.

Nachweis


Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie). Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Förderantrages, nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälz­pumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Pri­vatpersonen reichen diese Rechnung zusammen mit dem Antragsformular nach Inbetriebnahme der Pellethei­zung oder der Wärmepumpe beim BAFA ein.

Liste mit besonders effizienten Umwälzpumpen


Das BAFA hat eine Liste mit besonders effizienten Umwälzpumpen zusam­mengestellt. Es handelt sich dabei um Pumpen der Effizienzklasse A, denn das BAFA erkennt nur A-Klasse-Pumpen an. Einige Pelletkessel und auch viele Wärmepumpen haben bereits heute Pumpen eingebaut, die der Effizienz-klasse A entsprechen. In diesem Fall genügt dem BAFA natürlich die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis für die effiziente Umwälzpumpe.

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