BAFA: Effizienzanforderungen an Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
News-Artikel vom 2011-09-11 |
Ab dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen im Regelfall nur noch dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist und das gesamte System hydraulisch abgeglichen worden ist. Ausgenommen hiervon sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ab dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus.
Nachweis
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie). Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Förderantrages, nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Privatpersonen reichen diese Rechnung zusammen mit dem Antragsformular nach Inbetriebnahme der Pelletheizung oder der Wärmepumpe beim BAFA ein.
Liste mit besonders effizienten Umwälzpumpen
Das BAFA hat eine Liste mit besonders effizienten Umwälzpumpen zusammengestellt. Es handelt sich dabei um Pumpen der Effizienzklasse A, denn das BAFA erkennt nur A-Klasse-Pumpen an. Einige Pelletkessel und auch viele Wärmepumpen haben bereits heute Pumpen eingebaut, die der Effizienz-klasse A entsprechen. In diesem Fall genügt dem BAFA natürlich die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis für die effiziente Umwälzpumpe.
Weblink zum Thema Effiziente Umwälzpumpen
- Umwälzpumpen mit Energielabel A und EC-Solarpumpen (pdf 313 KByte)
Weitere Publikationen
- Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen (pdf 664 KByte)
- Liste mit den förderfähigen handbeschickten Biomasseanlagen (pdf 221 KByte)
Quelle: BAFA | Bildnachweis: D-Racer - Fotolia.com