dena: Neue Expertenliste für Bundesförderprogramme
News-Artikel vom 2011-09-11 |
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH DENA hat eine neue Liste angekündigt, in der Experten bei der Energieberatung und für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten geführt werden sollen. Die sog. BAFA-Liste für Energieberater soll aufgegeben und in die neue Liste überführt werden. Das bedeutet konkret: Nur wer als Experte auf der Liste aufgeführt ist, kann zukünftig Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen. Eine Registrierung ist ab dem 4. Oktober 2011 möglich. Zugleich sollen Antragsberechtigte für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 gelistet werden.
Ziel: Transparenz und Qualität
Nach Meinung der Verantwortlichen fehlt beim Verbrauchern das Vertrauen in die Fachakteure, um den technisch anspruchsvollen und aufwändigen Prozess zu starten. Der dadurch resultierende Sanierungsstau soll durch eine bundesweit einheitliche, transparente Liste von geprüfte und qualifizierte Experten behoben werden.
"Um die Qualität zu erhöhen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das BAFA und die KfW vor einiger Zeit vereinbart, eine bundesweit gültige Liste nach transparenten, qualitativen Vorgaben zu veranlassen. Registrierte Experten müssen ihre Qualifikation und Praxiserfahrung nachweisen. Dadurch wird eine verlässliche Struktur von geprüften und qualifizierten Experten aufgebaut. Die Maßnahmen tragen auch dazu bei, das Vertrauen in die Fachakteure zu erhöhen. Verbraucher können mit wenigen Klicks einen Experten in ihrer Nähe finden", so die Deutsche Energie-Agentur.
Wer braucht den Eintrag in die "Expertenliste"?
Das bedeutet konkret: Nur wer als Experte auf der Liste aufgeführt ist, kann zukünftig Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen. Für die KfW-Baubegleitung und Planung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 wird die Listung vorerst nicht verlangt, jedoch wird sie empfohlen mit dem Ziel, im Laufe des Jahres 2012 die Verpflichtung einzuführen.
Ab wann gilt diese Regelung?
Die Registrierung und Eintragung in die Liste ist ab 4. Oktober 2011 auf www.energie-effizienz-experten.de möglich. Ab 15. Dezember 2011 wird die Liste dort veröffentlicht und die bis dahin geprüften Experteneinträge werden sichtbar. Von diesem Zeitpunkt an können Anträge für die Vor-Ort-Beratung des BAFA nur noch von gelisteten Effizienzhaus-Experten gestellt werden.
Für die KfW-Programme wird die Listung vorerst nicht verlangt, jedoch wird sie ab 15.12.2011 empfohlen mit dem Ziel, im Laufe des Jahres 2012 die Verpflichtung einzuführen. Zeitplan und weitere Details der Listung der Experten stimmen die Ministerien ab.
Was kostet der Eintrag in die "Expertenliste"?
Da für Organisation, Betrieb, Prüfung und technische Weiterentwicklung Kosten entstehen, fällt eine einmalige Eintragungsgebühr von 150 Euro (zzgl. MwSt.) an. Für die folgenden Jahre beträgt die Jahresgebühr 100 Euro (zzgl. MwSt.). Die Gebühr wird ab 1. Januar 2012 erhoben.
Zeitplan und Übergangsregelung
Die Registrierung und Eintragung in die neue Expertenliste ist bereits ab dem 4. Oktober 2011 unter http://www.effizienzhaus-experten.de möglich. Ab dem 15. Dezember 2011 wird die Liste dort veröffentlicht und die bis dahin geprüften Experteneinträge werden sichtbar. Von diesem Zeitpunkt an können Förderanträge bzw. Bestätigungen zum Förderantrag in den oben genannten Programmen nur noch von gelisteten Effizienzhaus-Experten gestellt und unterzeichnet werden. Die bisherige so genannte „BAFA-Liste“ wird damit abgelöst, diese wird zum 15. Dezember 2011 abgeschaltet.
Um möglichst vielen bereits am Markt tätigen qualifizierten Experten einen Zugang zur Liste zu ermöglichen, gibt es als Übergangsregelung eine vereinfachte Registrierung:
Alle Experten, die
- eine Weiterbildung bis zum 31.März 2012 begonnen oder abgeschlossen haben, die konform mit den derzeitigen Anforderungen der BAFA-Vor-Ort-Beratung ist, oder
- bis zum 14. Dezember 2011 in der bisherigen Beraterliste des BAFA gelistet sind,
Unabhängigkeitsklausel
Wie bei der BAFA-Liste auch, müssen Effizienzhaus-Experten bestimmte Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Die bisherigen Anforderungen des BAFA an die Vor-Ort-Energieberater werden weiter übernommen. Sie dürfen weiterhin kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden haben.
Ausbildung
Die Universität Kassel bietet ab dem 28.10.2011 die berufsbegleitende Weiterbildung „Gebäude-Energieberater“ an, die bei erfolgreicher Teilnahme zur Eintragung in die neuen Dena-Listen „Effizienzhaus-Experten“ und „Aussteller von Energieausweisen“ berechtigt.
Quelle: http://www.energie-effizienz-experten.de | Bildnachweis: nyul - Fotolia.com