Energiesparlampen belasten die Raumluft mit Schadstoffen

News-Artikel vom 2011-05-03priority

Energiesparlampen standen in letzter Zeit vor allem wegen ihres Quecksilbergehalts in der Kritik. Nach Recherchen des ARD-Magazins plus-minus können Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) bei Betrieb giftige Schadstoffe abgeben. Eingeschaltete Lampen können demnach Dämpfe freisetzten, die im Verdacht stehen, krebserzeugend zu sein.

Lampen gasen "Cocktail an giftigen Stoffen" aus


Das ARD-Magazin hatte in einer Stichprobenuntersuchung Energiesparlampen unterschiedlicher Hersteller in einem zertifizierten Labor untersuchen lassen. Dabei stellte sich heraus, das alle Lampen deutlich messbare Mengen an Phenol enthalten. Das Nerven-/Zellgift steht im Verdacht krebserzeugend zu sein. Des Weiteren stellte die Untersuchung fest, das in den getesteten Lampen ein ganzer "Cocktail an giftigen Stoffen" enthalten ist. Gegenüber plus-minus äußerte sich der vereidigte Sachverständige Peter Braun, das dieser Giftcocktail die Raumluft belasten könne: "Besonders bedenklich ist, das alle untersuchten Lampen im Betrieb krebserzeugende Substanzen ausgasen, und das gilt ausgerechnet für die Stoffe, die wir in den höchsten Konzentrationen gefunden haben."

Reaktion der Hersteller


Die Reaktion der Hersteller auf die Untersuchung waren geteilt. Während ein Hersteller angkündigte "den Einbringungsweg der genannten Stoffe zurückzuverfolgen" teilten andere Hersteller der plus-minus Redaktion mit, "dass weder die Art der Substanzen noch ihre Konzentration die festgelegten Grenzwerte überschreitet". Als Antwort erwiderte der Sachverständige Peter Braun: "Gerade für solche krebserzeugenden Substanzen gilt aber das Minimierungsgebot, sie sollten also möglichst vollständig aus der Umgebung des Menschen verschwinden. Grund dafür ist, dass auch gerinste Mengen dieser Stoffe das Risiko erhöhen können, an Krebs zu erkranken."
Auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) fordert eine Verpflichtung der Hersteller, Schadstoffe deutlich, auf das technisch machbare Mindestniveau zu reduzieren.

Quecksilbergehalt im Leuchtstoff


Seit dem 1.September 2010 müssen die Hersteller den Quecksilbergehalt im Leuchtstoff  einer Lampe auf der Verpackung angeben (nach dem chemischen Kürzel für Quecksilber -Hg- erfolgt die Angabe in Milligramm). Derzeit sind in Europa bis zu fünf Milligramm des Giftes pro Lampe erlaubt (RoHS-Richtlinie). Ältere Lampen können jedoch 7 mg und mehr enthalten. Darüber hinaus besteht besonders bei älteren Lampen ohne Qualitätsangaben die Möglichkeit, dass diese die inzwischen nicht mehr zugelassenen Elemente Blei, Chrom und Cadmium enthalten.



Quelle:http://www.ard.de und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland  |  Bildnachweis: Steffen Brauner - Fotolia.com