Novellierung des EEWärmeG

News-Artikel vom 2011-04-26priority

Am 18. März 2011 beschloss der Bundesrat die Novellierung des EEWärmeG. Im Laufe des letzten Jahres wurde in parlamentarischen Gremien über eine Novellierung im Sinne der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen diskutiert. Unter anderem wurden Empfehlungen zur verbesserten Förderung der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen ausgesprochen. Die Novelle des EEWärmeG ist seit dem 1. Mai 2011 in Kraft.

Der Bundesrat bedauert "Stop and Go" beim MAP


In einem Beschluss des Bundesrates zum "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europa-rechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)"  vom 18. März 2011 heist es:

"Der Bundesrat bedauert, dass die Förderung der erneuerbaren Wärmeenergie, insbesondere nach dem Marktanreizprogramm, auch weiterhin einem "Stop and Go" unterworfen ist. Für das Marktanreizprogramm ist eine deutliche Erhöhung der Haushaltsansätze notwendig, damit die notwendige Planungssicherheit für Investitionen gewährleistet ist. Das Marktanreizprogramm ist ein unverzichtbares Förderinstrument zum Ausbau Erneuerbarer Energien bei der Wärmversorgung. Es leistet auch eine wichtige Unterstützung für kommunale Investitionen in eine Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, für eine ausreichende Finanzausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW zu sorgen und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufzustocken. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das KfW- CO2- Gebäudesanierungsprogramm zumindest mit dem in 2009 zur Verfügung stehenden Finanzvolumen fortzuführen. Das Programm soll gezielt auch den Kommunen zugute kommen, damit sie ihrer Vorbildfunktion nach dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien gerecht werden können." 
(Quelle: Beschluss des Bundesrates in seiner 881. Sitzung am 18.März 2011)

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien wurde im Bundesgesetzblatt  Teil 1 Nr. 17 am 12. April 2011 veröffentlicht und umfasst u.a. folgende wesentliche Änderungen:

  • Einführung einer Vorbildfunktion (§1a; §10a) bei neu zu errichtenden und bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden  (§5a) hinsichtlich der "Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten" um eine "nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen";
     
  • Erweiterung des Gesetzes hinsichtlich des Kältebedarfs bzw. der Erzeugung von Kälte aus Erneuerbaren Energien;
     
  • Erweiterung der Begriffsbestimmung "Wärme- und Kältebedarf" (§2);
     
  • Erweiterung des §2 Begriffsbestimmung um die Definition von Fernwärme/ Fernkälte sowie grundlegende Renovierung und öffentliche Gebäude/ öffentliche Hand (Abgrenzung von Nichtwohngebäuden);
     
  • Konkretisierung bzw. Erweiterung des Begriffs "Sachkundiger";
     
  • Handwerkskammern können Fortbildungsprüfungsregelungen für Installateure für Erneuerbare Energien festlegen.

EEWärmeG zum Herunterladen


Sie können die konsolidierte, unverbindliche Fassung des Gesetzestextes des Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) mit den Änderungen durch das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien hier herunterladen.


Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  |  Bildnachweis:
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