KfW-Programme: Nun auch für Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser
News-Artikel vom 2011-03-14 |
Ab dem 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung grundsätzlich auf alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur erweitert. im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen(218)" und "Sozial Investieren – Energetische Sanierung (157)" sind nun auch Rathäuser, Krankenhäuser oder ganzjährig genutzte Vereinsgebäude förderfähig.
Unterstützung für Kommunen
Nach Aussagen von Bundesbauminister Ramsauer "können alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, auf Vordermann gebracht werden. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig. Das ist ein wichtiger Schritt für die Sanierung des Gebäudebestands und zur Sanierung klammer kommunaler Kassen. Denn eine Sanierung reduziert die Nebenkosten auf lange Sicht erheblich." Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.
KfW-Merkblätter
Die ab 01.04.2011 gültigen KfW-Merkblätter finden Sie hier:
- Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung (157)
- Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218)
- 157, 218 - Anlage zum Merkblatt gültig ab 01.04.2011
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | Bildnachweis: KfW