BMF veröffentlicht Vertrag zum Sondervermögen Energie- und Klimafonds
News-Artikel vom 2011-03-07 |
Das Fördervolumen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wird zur Hälfte aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" gespeist. Dieser Fonds wird durch Zahlungen der deutschen Kernkraftwerksbetreiber und ab dem Jahr 2013 durch zusätzliche Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen finanziert. Die Bundesregierung hat den Förderfondsvertrag geschlossen und veröffentlicht.
Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" - Zahlungen der deutschen Kernkraftwerksbetreiber
Die Kernkraftwerksbetreiber sollen 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro und 2013 bis 2016 jeweils 200 Millionen Euro zahlen. Die Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber ab 2017 richten sich nach den zusätzlichen Elektrizitätsmengen und sind abhängig von den Verbraucherpreisen. Das Sondervermögen dient zur Finanzierung von zusätzlichen Programmausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung. Über die Verpflichtungsermächtigungen werden schließlich zusätzliche Programmmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereitgestellt.
Auf dem Online-Portal des Bundesministeriums der Finanzen liegt das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds“ (EKFG) [PDF, 58 KB] und der Förderfondsvertrag [PDF, 800 KB] zum Download bereit.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Bildnachweis: Peter38 - Fotolia.com