Vor-Ort-Beratung: Checkliste aktualisiert
News-Artikel vom 2010-12-19 |
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die "Allgemeinen Hinweise zum Mindestinhalt von Beratungsberichten nebst Checkliste des BAFA für Antragseingänge ab dem 01.10.2009" zum 01.12.2010 aktualisiert. Diese Richtlinien sind die Grundlage für die fachtechnische Prüfung der Beratungsberichte. Diese von der BAFA als Hilfestellung freundlich umschriebene Publikation ist für alle Praktiker zu beachten, weil die Richtlinie zur "Vor-Ort-Beratung" eine Nachbesserung des Beratungsberichts ausdrücklich ausschließt.
Typische Fehlerquelle - Verlust der Förderung
Neben der Checkliste zum Mindestinhalt von Beratungsberichten wird auf häufige Fehlerquellen hingewiesen. Dazu gehört u.a. die fehlende textliche Ausführung zu den wichtigsten Ergebnissen mit wirtschaftlicher Begründung oder die Beratung wird auf den Heizenergiebedarf anstatt auf den Heizenergieverbrauch bezogen. Bei der Beratung ist auf alle Bauteile der Gebäudehülle einzugehen!
Die aktualisierte Checkliste finden Sie hier.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | Bildnachweis: Maksym Yemelyanov - Fotolia.com