CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Kürzung um 50% in 2011

News-Artikel vom 2010-12-14priority

Das Fördervolumen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms für das Jahr 2011 beläuft sich auf 936 Millionen Euro und liegt damit deutlich unter dem Vorjahresniveau von 1,5 Milliarden Euro. Im Vergleich zum erfolgreichen Jahr 2009 mit einem Etat von 2,2 Milliarden Euro wurden somit die Mittel um über 50 % gekürzt. Dabei konnte erst mit Mittelzuweisungen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" in Höhe von 500 Millionen Euro das Schrumpfen des Fördertopfes auf  436 Millionen Euro verhindert werden. Bei der KfW-Förderbank wird zurzeit untersucht, welche Förderung mit diesem reduzierten Etat in 2011 angeboten wird.

Haushaltsgesetz 2011 - deutliche Mittelkürzung


Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 26. November 2010 das Haushaltsgesetz 2011 verabschiedet. Dabei wurde die Kürzung der Mittelausstattung für das Marktanreizprogramm beschlossen. Im Ergebnis der Sparbeschlüsse der Regierungskoalition steht 2011 nur noch ein Restbetrag von 450 Mio. Euro zur Verfügung - geplant waren für das Jahr 2011 ursprünglich 879 Mio. Euro. Mit den zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" wird ein Fördervolumen von 950 Mio. Euro bereitgestellt.

Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich ein deutlicher Rückgang des Fördervolumens:

2009: 2,2 Mrd. Euro
2010: 1,5 Mrd. Euro
2011: 0,9 Mrd. Euro  (436 Mio. Euro + 500 Mio. Euro aus dem „Energie- und Klimafonds“)
 

Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" -  Zahlungen der deutschen Kernkraftwerksbetreiber


Der Energie- und Klimafonds wird durch Zahlungen der deutschen Kernkraftwerksbetreiber und ab dem Jahr 2013 durch zusätzliche Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen gespeist. Die Kernkraftwerksbetreiber sollen 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro und 2013 bis 2016 jeweils 200 Millionen Euro zahlen. Die Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber ab 2017 richten sich nach den zusätzlichen Elektrizitätsmengen und sind abhängig von den Verbraucherpreisen. Das Sondervermögen dient zur Finanzierung von zusätzlichen Programmausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung. Über die Verpflichtungsermächtigungen werden schließlich zusätzliche Programmmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereitgestellt.

siehe auch Fragen und Antworten zum Errichtungsgesetz zum Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ mit Wirtschaftsplan 2011 vom BMF

Forderungen nach einem Fördertopf von 2 Mrd. Euro


Nach Auffassung von Handwerkspräsident Otto Kentzler und dem DGB-Vorsitzenden Michael Sommer müssten die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung deutlich angehoben und dann auf hohem Niveau verstetigt werden: "Zielgröße muss dabei sein, das Förderniveau im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens 2 Milliarden Euro wie im besonders erfolgreichen Jahr 2009 zu steigern."

Diese Einschätzung vertritt auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag, die Kürzung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zurückzunehmen und das Förderprogramm jährlich mit Mitteln in Höhe von mindestens 2 Milliarden Euro auszustatten. Es wird insbesondere auf die volkswirtschaftlich positive Wirkung der Förderung hingewiesen, dass die Umsatz-, Lohn- und Mehrwertsteuereinnahmen durch die geförderten Investitionen die Ausgaben der CO2-Gebäudesanierungsförderung mehr als decken. Im Jahr 2009 hat das Sanierungsprogramm eine Fördersumme von 2,2 Milliarden Euro verausgabt. Damit wurden private Investitionen von 18,3 Milliarden Euro befördert - 1 Euro öffentliche Mittel löst 9 Euro private Investitionen aus. Das gesamte Investitionsvolumen sichert mehr als 300.000 Arbeitsplätze. Allein über die gezahlte Mehrwertsteuer nimmt der Staat bisher mehr ein als er an Förderung ausgibt.


Quelle:  BMF  |  Bildnachweis: marog-pixcells - Fotolia.com