EnEV easy: Baden-Württembergs Vorstoß zur Vereinfachung des EnEV-Nachweises für Wohngebäude

News-Artikel vom 2010-09-24priority

Als neue Methodik zur Entlastung von Bauherren und Modernisierer schlägt der Baden-Württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister das vom IBP Stuttgart konzipierte Verfahren EnEV easy vor. Es soll erhebliche Vereinfachungen bei den energetischen Nachweisen für Wohngebäude bringen und die Akzeptanz gegenüber den energiesparrechtlichen Vorschriften verbessern.


Dazu stellte Pfistner am 23. September in Stuttgart eine neue Methode vor, mit der die Bundesanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ohne die bisher erforderliche aufwändige Berechnung eingehalten werden können.
Laut Pfistner stoßen der Vollzug der EnEV sowie des EEWärmeG bei Bauherren, Planern und Handwerkern wegen der Komplexität und des Zeitaufwands für die Nachweisführung zunehmend auf Kritik. Daher sei zu befürchten, dass die Akzeptanz gegenüber den energiesparrechtlichen Vorschriften zurückgeht und sich so die Bemühungen der Bundes- und der Landesregierungen um eine Steigerung der Energieeffizienz ins Gegenteil umkehren.

Die Basis zu dem Pfister-Vorschlag liefert eine 64-seitige Studie des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik. Deren Nachweisverfahren ist so aufgebaut, dass der Bauherr zunächst aus zehn vorgegebenen, gebräuchlichen Heiz- und Lüftungssystemen das von ihm gewünschte auswählt. Diese zehn beispielhaften Anlagentechniken umfassen den Einsatz von Brennwertkesseln mit Solar, Biomassekesseln, die verschiedenen Arten von Luft-, Wasser- und Sole-Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie in Ergänzung dazu die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Für jede dieser Anlagentechniken gibt es in einer Matrix für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenmittelhäuser und Mehrfamilienhäuser Anforderungen an die Mindest-U-Werte (W/m²K) von Dächern, Wänden, Kellerdecken, Fenstern und Türen. Werden diese eingehalten (und beim Bauantrag nachgewiesen), gelten die Forderungen der EnEV und des EEWärmeG als erfüllt.

Minister Pfister hat die Studie des Fraunhofer-Instituts im Hinblick auf die anstehende Fortschreibung der EnEV an die zuständigen Bundesminister Rainer Brüderle, Peter Ramsauer und Norbert Röttgen gesandt, um die baden-württembergische Idee mit Bund und Ländern zu diskutieren. Pfister möchte darauf hinwirken, "dass diese vereinfachte Nachweismethode, die auch zur Senkung der Baukosten beiträgt, bei der nächsten Novelle der EnEV berücksichtigt wird".

Die Studie steht als PDF-Datei hier zum Download bereit:
http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/IBP-WB150.pdf

Quelle: CCI Branchenticker
http://www.cci-promotor.de/content/webdoc1433/artikel.php5?t=20100924&a=17296