Entwurf des Energiekonzepts vorgestellt - bis 2050 klimaneutraler Gebäudebestand
News-Artikel vom 2010-09-14 |
Mit dem Energiekonzept formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und beschreibt den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es geht um die Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie. Das Energiekonzept will die Bundesregierung bis zum 28. September 2010 beschließen und damit nach eigener Darstellung einen Weg in das Zeitalter erneuerbarer Energien bis 2050 beschreiben.
Neun Handlungsfelder
Mit dem Entwurf des Energiekonzepts will die Bundesregierung nach eigenen Angaben langfristige Orientierung geben und zugleich die notwendige Flexibilität für neue technische und wirtschaftliche Entwicklungen wahren. Beim Energiemix der Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil übernehmen. Auf diesem Weg werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch erneuerbare Energien ersetzt. Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie auf dem Weg dorthin. Dabei setzen wir auf eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik. Dies umfasst alle Nutzungspfade Strom, Wärme und Verkehr. Auch im Gebäudebereich hat insbesondere der Einsatz von Effizienzmaßnahmen ein enormes Potential.
Die neun Handlungsfelder im Einzelnen:
- Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung
- Schlüsselfrage Energieeffizienz
- Kernenergie und fossile Kraftwerke
- Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien
- Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
- Herausforderung Mobilität
- Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
- Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext
- Akzeptanz und Transparenz
Eckpunkte: Energetische Gebäudesanierung
Folgende Eckpunkte finden sich im Handlungsfeld Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen:
- Zentrales Ziel ist es, den Wärmebedarf des Gebäudebestands langfristig zu senken, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Gegenüber 2008 soll der Wärmebedarf bis 2020 um 20 % reduziert werden, bis 2050 wird eine Minderung in der Größenordnung von 80 % angestrebt. Dabei soll der Anteil erneuerbarer Energien deutlich erhöht werden
- Um das Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf einen langfristigen „Sanierungsfahrplan“ vor, dazu sollen EnEV und EEWärmeG weiterentwickelt werden. Der geforderte Sanierungsbedarf soll sehr langfristig definiert werden:
- Mit der EnEV 2012 wird der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau.
- Der Standard für 2020 soll vergleichsweise moderat gewählt werden, sodass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien.
- Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser ausgestattet und steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung neu eingeführt werden.
- Entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten Effizienzstandards wird ein steuerlicher Bonus oder Malus für die Gebäude eingeführt.
- Mit der EnEV 2012 wird der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau.
- Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien wird fortgeführt und laut Entwurf (ohne Bezugswert und Starttermin) mit zusätzlichen Mitteln von 200 Mio. Euro/a ausgestattet.
- Die Bundesregierung will die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung als steuerlichen Anreiz für die Sanierung im Gebäudebestand prüfen.
- Um Energieeffizienzpotenziale im Gebäudebereich zu heben, will die Bundesregierung das Mietrecht für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Um Fehlanreize zu vermeiden, soll dabei auch die Vergleichsmietenregelung überprüft werden. Außerdem soll ein einheitlicher Rahmen für Wärmeliefer-Contracting geschaffen werden.
- Es soll geprüft werden, ob im EEWärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden.
- Die Energiesteuern im Wärmemarkt sollen stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet werden.
- Die Bundesregierung wird die Wirtschaft angesichts steigender Anforderungen auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten.
Kritk vom BSI: Energiekonzept setzt Ziele, ohne die Wege ausreichend zu gestalten
„Die ohnehin sehr ehrgeizigen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden mit dem Entwurf eines Energiekonzepts von BMWi und BMU noch getoppt“, so kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD den Entwurf des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Viele Ansätze aus dem ersten Diskussionsentwurf des vorgeschlagenen Energiekonzepts der Bundesregierung werden von der BSI begrüßt. Das gelte insbesondere für die (Wieder-)Einführung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, die Anpassung und investitionsfreundliche Ausgestaltung des Mietrechts und die deutlich bessere Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
Die BSI fordert die Bundesregierung ferner auf, allen Akteuren der Immobilienwirtschaft gleichermaßen passende Förderinstrumente bereitzustellen – unabhängig, ob es sich um steuerliche Abschreibung oder um direkte Förderung handelt. Kommunen, gewerbliche und private Wohnungsunternehmen wie auch private Immobilieneigentümer müssten in gleichem Maße in die Lage versetzt werden, energetische Sanierungen voranzutreiben, zum Beispiel zusätzlich durch steuerliche Förderungsmaßnahmen wie der Wiedereinführung einer degressiven AfA oder Investitionszulagen.
TGA-Anlagenbauer unterstützen Energiekonzept
Der Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme (BHKS) hat sich positiv zum Entwurf der Bundesregierung für ein langfristiges Energiekonzept geäußert. In dem neun Bereiche umfassenden Papier werden mehrere Maßnahmen genannt, mit denen die Sanierungsquote von aktuell unter 1 % auf 2 % angehoben. „Bei der endgültigen Verabschiedung des Energiekonzepts am 28. September 2010 sollte das Bundeskabinett dafür Sorge tragen, dass sämtliche geplante Maßnahmen und Förderprogramme erhalten bleiben. Insbesondere die angestrebte Verdopplung der energetischen Sanierung des Gebäudebestands und die Förderung energieeffizienten Bauens sind zentrale Schlüssel auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung“, appelliert BHKS-Hauptgeschäftsführer Günther Mertz.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | Bildnachweis: Thaut Images - Fotolia.com