Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien: Aufhebung der Haushaltssperre beschlossen.
News-Artikel vom 2010-07-09 |
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt und wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm:
Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben. Es gelten neue Förderkonditionen!
Ab voraussichtlich 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. (Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden!)
Nicht mehr alle der bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt:
(Ausnahme: Der Förderantrag war rechtzeitig vor Programmstopp am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangen)
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden,
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.
- Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen,
- Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen,
- Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen.
- Solarkollektoren:
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung,
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung,
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung,
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung oder/und Heizungsunterstützung)
- Biomasseanlagen:
- Pelletkessel,
- Pelletöfen mit Wassertauscher (Speicher),
- Holzhackschnitzelkessel.
- Effiziente Wärmepumpen, sofern die o.a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden.
Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt. Die neuen Förderrichtlinien sind in Kürze unter http://www.erneuerbare-energien.de verfügbar.
Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!
Nach dem Programmstopp gestellte Anträge
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.
Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte
Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage betriebsbereit ist.
Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate betriebsbereit sind, wurden verlängert.
Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung wird unverändert fortgeführt
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
Mittel für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft
Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt.
Quelle: Pressemitteilung BMU Nr. 105/10