Ab 2021 nur noch Niedrigstenergieneubauten: EU-Gebäuderichtline verabschiedet

News-Artikel vom 2010-06-24priority

Am 18.5.2010 hat das Parlament der Europäischen Union eine neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten müssen nun ihre Bauvorschriften anpassen, so dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude errichtet werden dürfen. Die Neubauanforderungen gelten für öffentliche Gebäude unter bestimmten Bedingungen schon ab 2019.


Damit sind im Sinne der Richtlinie Gebäude zu verstehen, deren Energiebedarf bei fast null oder sehr niedrig liegt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen erneuerbare Energien einen wesentlichen Beitrag leisten.

Die Richtlinie tritt in diesem Sommer in Kraft. Schon bis zum 30. Juni 2011 müssen die Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission ein Verzeichnis der bestehenden und der gegebenenfalls geplanten Maßnahmen und (Finanzierungs-) Instrumente vorlegen, mit denen sie eine Beschleunigung bei der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Umbaus von Gebäuden zu Niedrigstenergiegebäuden erreichen wollen.