Neue Förderrichtlinie für Energieberatung

News-Artikel vom 2009-09-30priority

Am 1. Oktober tritt eine Novellierung der Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Kraft. Luftdurchlässigkeitsprüfungen nach DIN 13829 werden demnach als Bonus zur Energiesparberatung mit 100 Euro gefördert. Thermografiegutachten fallen allerdings aus dem Programm heraus. Förderfähig sind nur die Gebäude, bei denen bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht verändert worden ist.

Die wesentliche Änderungen der Richtlinie lauten:
  • Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
  • Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
  • Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
  • Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
  • Ergänzung des Ausschlusskriteriums „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
Dies und weitere Details können Sie auch auf der BAFA-Homepage nachlesen.