Die EnEV 2009 kommt: Bundesrat erteilt Zustimmung unter Änderungs-Auflagen
News-Artikel vom 2009-03-09 |
Am 6.3.2009 hat der Bundesrat der Novellierung der Energieeinsparverordnung zugestimmt, verlangt aber verschiedene Änderungen redaktioneller und inhaltlicher Art. Erkennt die Bundesregierung die Änderungsempfehlungen der Fachausschüsse an, kann die EnEV 2009 auch in diesem Jahr in Kraft treten. Kernpunkt der neuen EnEv 2009 ist die durchschnittliche Verschärfung der Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten um 30 Prozent.
Im Fall der Umsetzung sind unter anderem die folgenden Änderungen und Erweiterungen vorgesehen:
- Erhöhung des Anforderungsniveaus an den Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30%, beim Transmissionswärmeverlust um 15%
- Ermittlung der Höchstwerte für den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden mittels Referenzgebäude, wie aktuell für Nichtwohngebäude
- Im Wohnungsbau DIN V 18599 alternativ zu DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 anwendbar
- Schaffung bundeseinheitlicher Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Energieeinsparbestimmungen
- Außerbetriebnahme von Nachtspeicheröfen (in den meisten Fällen) ab 2020, bzw. 30 Jahre nach Inbetriebnahme/Teilerneuerung
- Unternehmererklärung für Einbau oder Ersatz von heizungs-, lüftungs-, und klimatechnischen Anlagen oder Warmwasseranlagen
- Neuregelung der Feuerstättenschau des Bezirksschornsteinfegermeisters
- Bei Neubauten darf Strom aus erneuerbaren Energien bei der Endenergiebedarfs-Berechung unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden
- Verschiedene Änderungen bei der Ausstellung von Energieausweisen und der Schulung der Aussteller
Da ein großer Teil der vom Bundesrat vorgegebenen Änderungen bereits von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, ist ein positiver Kabinettsbeschluss und damit eine schnelle Verkündung zu erwarten.
Einzelheiten zur Gesetzesnovelle erfahren sie bei bundesrat.de unter TOP 64 oder in vereinfachter Form im Erläuterungstext.