Erstes Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms durch den Bundesrat bestätigt
News-Artikel vom 2008-07-04 |
Der Bundesrat hat den ersten Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) von Meseberg verabschiedet, woduch die Emmisionen von Treibhausgasen deutlich reduziert werden sollen. Das Klimapaket beinhaltet verschiedene Maßnahmen: Es novelliert das Erneuerbare Energiengesetz und führt eine Nutzungspflicht für regenerative Energien beim Neubau von Gebäuden ein. Außerdem werden neue Fördertatbestände für die Kraft-Wärmekopplung definiert. Mit einer neuen EnEV wird sich der Bundesrat dann im Zusammenhang mit dem zweiten Paket des Klimaprogramms zu befassen haben.
Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung
Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm versucht die Bundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland zu stellen. Zugleich sollen Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effizienten Klimaschutz festgeschrieben werden.
1. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) vom Dezember 2007
2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) vom Juni 2008
Der Bundesrat hat zu zwei Gesetzen des ersten Klimapakets eine Beschluss gefasst:
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetz bittet er die Bundesregierung, die Situation der Biogasanlagen nach Inkrafttreten des Gesetzes nochmals zu überprüfen und ihm zu berichten. Zwar widerspricht es auch nach Ansicht des Bundesrates dem Gesetzeszweck, wenn Biogasanlagen in mehrere Einheiten aufgeteilt werden, allein um höhere Vergütungen zu erlangen. Die Länder verweisen aber auf die Sorge vieler Investoren und Betreiber bereits bestehender Biogasanlagen, durch Änderung des Anlagenbegriffs im Gesetz könne der Erfolg getätigter Investitionen im Nachhinein gefährdet werden. Der Bundesrat hatte bereits früher gefordert, den Anlagenbegriff nicht auf Bestandsanlagen zu erstrecken, um Vertrauensschutz für Investitionen zu schaffen und entstandene Arbeitsplätze zu sichern.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz empfiehlt der Rat, die Obergrenze von derzeit 750 Millionen € für Zuschlagszahlungen für Strom aus KWK-Anlagen anzuheben, um Potenziale dieser besonders effizienten und ökologisch sinnvollen Technologie so weit wie möglich zu erschließen. Er greift damit eine Forderung aus dem ersten Durchgang zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Begrenzung der Zuschlagszahlungen erneut zu prüfen.
Quelle: http://www.bmwi.de/