Bundeskabinett verabschiedet Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

News-Artikel vom 2008-06-18priority

Nun muss die EnEV noch in den Bundesrat, wo sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten wird, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV darstellt. Das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte müssten noch in diesem Jahr erfolgen, wenn die neue EnEV tatsächlich ab 1.1.2009 in Kraft treten soll.


Die energetischen Anforderungen an Neubauten sollen um durchschnittlich 30 Prozent steigen. Gleiches gilt für wesentliche Änderungen an Häusern und Wohnungen im Gebäudebestand. Hinzu kommen verschiedene Nachrüstpflichten für Anlagen und Gebäude, unabhängig von Umbauten. Langfristige und stufenweise sollen die verbrauchintensiven Nachtstromspeicherheizungen außer Betrieb genommen werden, abhängig von der Größe des Gebäudes, seiner Dämmqualität und der Zahl der Wohneinheiten. Den Vollzug sollen die Nachweispflichten, Kontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister sowie Bußgeldvorschriften bei erheblichen Verstößen sichern.