Wärmegesetz Baden-Württemberg verabschiedet
News-Artikel vom 2007-11-07 |
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 7. November 2007 in Stuttgart mit großer Mehrheit - den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Landtagsfraktion der Grünen - das bundesweit erste ‚Erneuerbare-Wärme-Gesetz‘ (EWärmeG) beschlossen. Das Gesetz tritt 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor.
Mit Blick auf die vereinbarten Ziele beim Klimaschutz sah die Landesregierung die Notwendigkeit, über die bisher getroffenen Maßnahmen hinaus den Ausbau erneuerbarer Wärmeenergie zu verstärken. Ab 1. April 2008 (Bauantrag) muss daher bei Wohn-Neubauten 20 Prozent der Wärmeversorgung mit erneuerbarer Energie gedeckt werden, bei bestehenden Wohngebäuden fordert der Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2010 einen Anteil von 10 Prozent, sobald die Heizanlage des Gebäudes ausgetauscht wird.
Den Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Landtag nach der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses mit Änderungen in § 3 und § 4 angenommen.
Links:
Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses
Rubrik Wärmegesetz des Umweltministeriums