KfW passt Förderbedinungen an EnEV 2007 an

News-Artikel vom 2007-10-04priority

Mit in Kraft treten der novellierten Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) zum 01.10.2007 hat die KfW die Förderbedingungen ihrer wohnwirtschaftlichen Programme angepasst.
Die Änderungen betreffen folgende Programme:
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme 130, 430),
- Ökologisch Bauen (Programme 144, 145),
- Wohnraum Modernisieren (Programme 141, 143).

Nachfolgend werden die Änderungen der einzelnen Programmbedingungen kurz dargestellt.
Technische Einzelheiten entnehmen Sie bitte den technischen Merkblättern der Programme.

Änderungen im Einzelnen:

  1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme 130, 430), Ökologisch Bauen (Programm 144):
    Qualifikationsvoraussetzungen für Sachverständige
    Mit § 21 der EnEV 2007 hat der Gesetzgeber die Qualifikationsvoraussetzungen für die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Sachverständigen geändert. Eine nichtamtliche Lesefassung der Energieeinsparverordung finden Sie auf den Internetseiten des BMVBS. In Analogie passen wir die Voraussetzungen für Sachverständige, die zur Ausstellung der in den Programmen CO2-Gebäudesanierung und Ökologisch Bauen - Energiesparhaus 40 geforderten Bestätigungen berechtigt sind, an die Regelungen des § 21 der EnEV 2007 an.
  2. CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programm 130, 430):
    Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs und Dämmstoffdicken
    In den "Technischen Mindestanforderungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV und Maßnahmenpakete" ist zukünftig ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV 2007 zu erstellen. Die Angaben zu beispielhaften Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit und der Dämmstoffdicke in den technischen Mindestanforderungen wurden in einzelnen Werten angepasst.
  3. Wohnraum Modernisieren (Programm 141, 143):
    Heizungstechnik, Dämmstoffdicken
    Zukünftig kann in der Variante Öko-Plus Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme auch dann im Programm gefördert werden, wenn sie als Komponente bi- und trivalenter Heizungssysteme (d.h. zwei oder drei verschiedene Energieträger werden genutzt) eingebaut wird. So kann z. B. die Kombination von Brennwerttechnik mit Blockheizkraftwerk gefördert werden. Zudem können Zentralheizungssysteme oder deren Komponenten auf Basis erneuerbarer Energien, die den Anforderungen von ÖKO-PLUS-Maßnahmen nicht entsprechen, ggf. in der Programmvariante "Standard" gefördert werden. Außerdem wurden die Angaben zu beispielhaften Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit und der Dämmstoffdicke in den technischen Mindestanforderungen der Variante "Öko-Plus" in einzelnen Werten angepasst.
  4. Ökologisch Bauen (Programm 144, 145):
    Heizungstechnik
    Zukünftig kann bei Neubauten Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme auch dann gefördert werden, wenn sie als Komponente bi- und trivalenter Heizungssysteme (d.h. zwei oder drei verschiedene Energieträger werden genutzt) eingebaut wird. So kann z. B. die Kombination von Brennwerttechnik mit Blockheizkraftwerk gefördert werden.
  5. Übergangsregelung
    Die oben genannten Änderungen der Programmbedingungen gelten grundsätzlich für alle Anträge, die ab dem 01.10.2007 bei der KfW eingehen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 30.11.2007 (Antragseingang KfW) gelten die bisherigen Programmbedingungen für Kredit- und Zuschussanträge in den Programmen CO2-Gebäudesanierung (Programm 130, 430), Wohnraum Modernisieren Öko-Plus (Programm 143) und Ökologisch Bauen (Programm 144, 145) parallel zu den überarbeiteten Programmbedingungen fort.
Weiterhin informiert die KfW darüber, dass sie als ersten Schritt im Rahmen eines Qualitätssicherungskonzeptes für ihre Programme energieeffizientes Bauen und Sanieren Vor-Ort-Überprüfungen der geförderten Maßnahmen, ggf. durch einen unabhängigen externen Sachverständigen durchführen lassen werden.